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vnd biß vff den Anfang deß Böhmischen Kriegs zurück gezogenen Amnesty vnd völliger restitution (außgenommen der Röm. Käy. May. vnd Hauses Oesterreich Lehenleuten vnnd Erb Vnderthanen / gestaltsamb von demselben im §. Endtlich alle / etc. versehen) auch aller / auß derselben / vnd dem Religions Frieden / herkommenden Beneficien geniessen: vnnd mit andern Ständen gleiches Rechts / massen im Articul, so also anfängt / Mit Einhälligem / etc. versehen / völliglich theilhafftig seyn.

Fürs Ander / soll das Hauß Hessen-Cassel / vnnd dessen Successorn, die Aptey Hirschfeldt / sampt allen Weltlich vnnd Geistlichen / so wohl in: als ausser Lands gelegenen (als die Probstey Gellingen) Zugehörungen / behalten: (Jedoch dem Hause Sachsen an jhrem von vndäncklichen Jahren hergebrachten Recht nichts benommen) dergestalt / daß sie / so offt sich der Fall begiebt / die Belehnung bey der Käys. May. suchen / vnd die Pflichte leisten.

Drittens / soll das Jus directi & utilis Dominij, so hiebevorn das Stifft Minden an die Aempter Schaumburg / Bückenburg / Saxenhagen vnnd Statthagen gehabt / vnd mit Recht geführt / ferners an Herrn Wilhelmen / jetzigen Landtgraffen zu Hessen / vnnd dessen Successorn, ins künfftig vollkömblich / ausser einiger deß besagten Stiffts oder eines andern Wiedersprechung oder molestirung gehören: jedoch mit Vorbehalt deß jenigen Vertrags / so zwischen Christian Ludwigen / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / vnnd Landtgräffin zu Hessen / vnd Philipsen Graffen zur Lippe / vffgerichtet. Wie dann der Vergleich / so zwischen besagter Landtgräffin / vnnd demselbigen Graffen gemacht / kräfftig bleiben soll.

Vber dieses ist verabschiedet / daß für deren in diesem Kriege eingenommenen Oerter Wiederaußantwortunge vnd Schadloßhaltunge / der Frawen Landgräffin zu Hessen Vormunderin / dero Sohn / vnnd dessen Nachfolgern / Fürsten zu Hessen / auß denen Ertzstifftern Mäyntz vnd Cölln / Stifftern Paderborn / Münster vnd Aptey Fuld / 600000. Reichsthaler / jetziger güldiger Reichswährung /

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Ferdinand III., Ludwig XIV.: Westfälischer Friede - Vertrag von Münster. Frankfurt am Main: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 25. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPM_1649_025.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)