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Marggraff Friederich zu Baden vnd Hachberg / auch dessen Söhne vnd Erben / sampt allen denen / welche ihnen einigerley weise bedient sind / wessen Nahmens oder Stands die auch weren / sollen fähig seyn vnd geniessen der droben am 2. vnd 3. Articul beschriebenen Amnesty, sampt allen dero Clausuln, vnd Beneficien / vermög welcher Herr Georg Friederich / Marggraff zu Baden vnnd Hachberg / so viel die Vnder-Marggraffschafft Baden / so ins gemein Baden Durlach genand wird / betreffen thut / soll völliglich wider gesetzt werden / so wohl in geistlichen als weltlichen / in den jenigen Stand / worinn er für entstandener Böhmischer Vnruhe sich befunden. Ingleichen solle es gehalten werden mit der Marggraffschafft Hachberg / als auch mit den Röttelen / Badenweyler vnd Susenberg: ohngehindert der immittelst entgegen lauffenden Enderungen / so hiemit vffgehoben.

Nächst diesem sollen Marggraff Friederichen wieder eingeräumbt werden / die Aempter Stein vnd Remhingen / ausser der bißhero von Marggraff Wilhelmen gemachten Schulden-Last / betreffend die Abnutzung / Interessen oder Vnkosten / so vermög zu Eßlingen im Jahr 1629. getroffenen Vertrags / besagtem Marggraff Wilhelmen zu Baden / mit allen Gerechtigkeiten / briefflichen Documenten vnd andern Zugehörungen / vbergeben worden / daß also dergestalt alle Forderungen der Vnkosten und Abnutzungen / sampt allem Schaden vnd Interesse / von Zeiten der ersten Einnahm anzurechnen / vffgehoben und gäntzlich todt seyn. Es sollen auch / Krafft dieses / die Jährliche Pensionen / so auß der Vnder-Marggraffschafft der Ober-Marggraffschafft entrichtet worden / gäntzlich abgeschafft vnd cassirt seyn. Vnd derentwegen nichts weiters von dem Vergangenem / oder Künfftigem hinführo gesucht noch begehrt werden. Es soll auch die Praecedentz ins künfftig zwischen beyden Badischen Linien / der Vnder- vnd Ober-Marggraffschafft Baden / wie auch die Session bey den Reichstägen vnd Schwäbischem Cräyß / auch andern so wohl allgemeinen deß Heyl. Röm. Reichs als particular-Conventen alternirt, vnd

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Ferdinand III., Ludwig XIV.: Westfälischer Friede - Vertrag von Münster. Frankfurt am Main: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPM_1649_019.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)