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jeglichen Schwestern aber gedachtes Herrn Carln Ludwigs / da sie zur Heyrath gelangten / 10000. Reichsthaler / im Namen Allerhöchstgedachter Käyserl. Mayst. erlegen lassen. Im übrigen solle Herr Pfaltzgraff Carl Ludwig denselben ein Gnügen laysten.

Die Graffen zu Leyningen vnd Daxburg soll höchstgedachter Herr Carl Ludwig vnd dessen Nachfolger / in der Vnder-Pfaltz / in keiner Sache betrüben: sondern sie ihres / von Alters hero üblich hergebrachten / vnd von Käysern zu Käyern bestättigten Rechts gerühiglich vnd friedlich geniessen lassen.

Die freye Reichs-Ritterschafft durch Francken / Schwaben / vnd am Rheinstrom / sampt denen darzu gehörigen Landschafften / soll er in ihrem ohmittelbarem Stande / vnbekränckt lassen.

Diejenige Lehen auch / so die Röm. Käys. Mayst. dem Freyherrn Gerharden von Waldenburg / genandt Schenckherrn / Niclaß Georg Reigerspergern / Chur-Mäyntzischem Cantzler / vnd Heinrich Brömbser / Freyherrn von Rüdeßheimb / wie nicht wenigers der Herr Churfürst in Bäyern / dem Freyherrn Johann Adolph Wolffen / genandt Metternich / confirmirt vnd übergeben haben / sollen denselben verbleiben. Hingegen aber sollen gedachte Vasalli Herrn Carlen Ludwigen / als ordentlichem Lehenherrn / vnd dessen Successorn, die gewöhnliche Pflicht laysten / vnd bey demselben ihrer Lehen Ernewerunge suchen.

Der Augsburgischen Confession-Verwandten / welche Kirchen[WS 1] ingehabt vnd vnter andern / den Bürgern vnnd Innwohnern zu Oppenheim / sollen selbige / so viel die Kirchen belangt / in dem Stand / in welchem sie im Jahr 1624. gestanden / gelassen werden. Den übrigen aber / so der Augspurgischen Confession Exercitium so wohl offentlich in Kirchen zu gewissen Zeiten vnd Stunden / als privat vnd eygenen / oder andern zu dem End bestimpten Wohnhäusern / entweder durch jhrige / oder benachbarte Pfarrherrn zu gebrauchen begehren / soll solches frey vnd offen stehen.

Diejenige Articul / nemblich Pfaltzgraff Ludwig Philipps /

Anmerkungen (Wikisource)

  1. In der Vorlage ist Kirchen im Zeilenumbruch, wird aber statt mit einem Bindestich mit einem Schrägstrich getrennt (Kir/ chen statt Kir- chen).
Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand III., Ludwig XIV.: Westfälischer Friede - Vertrag von Münster. Frankfurt am Main: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPM_1649_017.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)