Seite:Westfaelischer Friede IPM 1649 016.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

der Churfürstl. Succession bestättigt worden / wie auch der gantzen Rudolphischen Lini Rechtliche Ansprüche / so ferrn sie gegenwärtiger Verordnung nicht entgegen stehen / sollen an sich selbsten gültig vnd richtig verbleiben.

Vber dieses / da etliche Gülchische Lehen offen stünden / vnd solches vff gebührende Rechtliche Wege erwiesen würde / sollen solche denen Pfaltzgraffen angewiesen werden.

Ferrners / damit besagtem Herrn Carlen Ludwigen / in etwas die Last / vmb für seine Brüder zu sorgen / erleichtert werde: Hierumb will die Röm. Käys. Mäyst. verordnen / damit besagten seinen Brüdern 400000. Reichsthaler / innerhalb 4. Jahren / vom Eingang deß künfftigen 1649. Jahrs / anzurechnen / vergnügt / vnd jedes Jahrs 100000. Reichsthaler sampt Jährlichen Interessen 5. vom 100. entrichtet werden.

Weiters soll das gantze Hauß Pfaltz / sampt allen vnd jeden / welche demselben einigerley Weise zugethan seynd / oder gewesen / jnsonderheit aber diejenigen Ministri, so demselben bey gegenwärtigen Convent oder sonsten bedient / wie auch alle Pfältzische Exulanten, sollen der obbeschriebenen allgemeinen Amnesty fähig seyn. Auch mit andern / so in derselben begriffen / gleichen Rechts vnd Vertrags geniessen: Massen in puncto Gravaminum außführlich versehen / etc.

Hingegen soll Herr Carl Ludwig / sampt seinen Brüdern / der Röm. Käys. Mayst. die Pflicht vnd Gehorsamb / wie die übrige Chur:Fürsten vnd Stände deß Röm. Reichs / laysten: vnd über das wegen der Ober-Pfaltz / für sich vnd seine Erben / so wol er selbst / als seine Brüder / so lang von der Wilhelmischen Lini rechtmässige vnd männliche Erben übrig seyn werden / verzeyhen.

Als aber wegen dessen Fürsten Frawen Mutter / als Wittiben / auch Schwestern Vnterhalt / vnd Heyrathsgut / Meldung geschehen / So haben die Röm. Käys. Mayst. zu Bezeigung dero gegen das Hauß Pfaltz Gutthätigkeit / versprochen / besagter Fraw Wittiben / wegen dero Vnterhalt / eins für alles / 20000. Reichsthaler /

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand III., Ludwig XIV.: Westfälischer Friede - Vertrag von Münster. Frankfurt am Main: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPM_1649_016.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)