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 Die unten abgedruckten Urkunden sind zum grössten Theil aus einer Sammlung von bis in das 15. Jahrhundert hinaufreichenden Dokumenten ausgewählt, welche sich in einer von meinem Vorgänger im Kanzleramte, Geh. Rath Professor Dr. Birnbaum, mir zur Obhut übergebenen Kiste befindet. Eine zum Zwecke der Inventarisirung von mir vorgenommene genauere Durchsicht hat ergeben, dass die Mehrzahl dieser Urkunden sich auf Verhältnisse der Universitäten Marburg und Giessen bezieht und unter diesen einige in hohem Grade geeignet sind, über die ältesten Statuten und die Geschichte unserer Landesuniversität Aufklärung zu geben. Indem ich diese hier zum ersten Male vollständig veröffentliche, bemerke ich Folgendes:

 Landgraf Ludwig V. gründete im Jahre 1605 ein Gymnasium illustre zu Giessen und erhob dasselbe, nach dem Eintreffen des kaiserlichen Privilegiums Rudolph’s II., zur Universität. Die Privilegien, welche der Landgraf am 14. Oktober 1605 dem Gymnasium und am 12. Oktober 1607 der Universität verlieh, sind im Wesentlichen gleichlautend, die Statuten der letzteren aber ausführlicher, wenngleich auf der Grundlage der Gymnasialstatuten zusammengestellt. Die alten Statuten der Marburger Universität, welche Landgraf Philipp der Grossmüthige dieser unter d. 31. August 1529 verliehen hat, [1] sind bei Abfassung der Giessener Statuten nicht benutzt.


  1. Dieselben sind ebenfalls in der oben erwähnten Kiste enthalten, und zum ersten Male von Hildebrand in der Urkundensammlung der Universität Marburg (Marburg 1848) S. 19 u. ff. abgedruckt worden.
Empfohlene Zitierweise:
Hermann Wasserschleben: Die ältesten Privilegien und Statuten der Ludoviciana. Louis Wenzel, Gießen 1881, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wasserschleben-ludoviciana.pdf/3&oldid=- (Version vom 13.9.2023)