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R. A. L. [Anonym]: Was ist ein Söldengut?

ferner dahin, daß die Besitzer dieser Söldengüter Söldner genannt wurden, welches im Fränkischen überhaupt solche Bauern seyen, die wegen Mangel oder Wenigkeit ihrer Feldgüter kein eigen Geschirr halten, und also dem Gutsherrn nur die Leib- oder Handfrohnden verrichten; wobey er sich auf den schon oben von mir allegirten Lauterbach und Ertel, ingleichen auf Grollmann diss. de operar. debit. mutat. Part. I. Cap. I. §. 3. beruft.

 In den Anmerkungen und berichtigenden Zusätzen endlich, die Herr Hofrath Runde zu dem Burischen Lehen-Recht geliefert hat, wird in der 90ten Anmerkung pag. 48. noch hinzugefüget: daß der Name Sold schlechthin auch schon ehedem ein solches Söldengut für sich bedeutet habe, und daß in dem alten Verzeichniß der Reichslehen beym Moser im Reichshofraths-Proceß Th. 3. S. 673. sich mehrere dergleichen Zinsgüter fänden, die unter dem Namen Sold zu Lehen ertheilt würden.


§. 3.

 So viel nun mir bey Anspachischen Cameral-Ämtern von der Beschaffenheit dieser Söldengüter bekannt geworden ist, so

Empfohlene Zitierweise:
R. A. L. [Anonym]: Was ist ein Söldengut? in: Journal von und für Franken, Band 6. Raw, Nürnberg 1793, Seite 317. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Was_ist_ein_S%C3%B6ldengut.pdf/5&oldid=- (Version vom 1.8.2018)