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Entscheidungsregel angenommen, und folglich bleibt es bey der verringerten Gült.

In dem ehemahls Huttenischen nunmehro aber Pöllnizischen Pfarrdorfe Gekenheim bey Uffenheim findet sich nicht nur ein beträchtlicher Abgang an der Gült, sondern es fehlen auch noch überdieß zwey Morgen von den beschriebenen Pfarrfelden. Die Ursache hievon mag folgende seyn. Im 30 jährigen Kriege war dieses Dorf fast gänzlich eingegangen, es war von 1632 an ohne Pfarrer, und die noch übrigen wenigen Einwohner daselbst wohnten dem Gottesdienst in dem nicht weit davon entlegenen, auch Huttenischen Pfarrdorfe Reusch, bey. Dieses dauerte auch nach dem Frieden so fort, bis endlich 1679 besagte Pfarre wieder einen eigenen Pfarrer bekam. Als man diesen in die Pfarrfelder, die während der Vacanz als Gemeindäcker behandelt wurden, einwies, fehlten zwey Morgen an der beschriebenen Zahl. Vermuthlich sind solche von den Vorstehern der Gemeinde, die nicht daran dachten, daß sie einstens ihren eigenen Pfarrer wieder bekommen würden, als ein Eigenthum verkauft worden.

Dieses ist aber noch nicht alles, was jener verderbliche Krieg, zum Nachtheil der Pfarreinkünfte