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in Franken, verursachet hat. Die gültbaren Pfarrlehen hatten keinen Wehrt, und man war froh, wenn sich Leute fanden, die solche gegen die Gültlieferung unentgeltlich übernehmen mochten. Auf solche Weise blieb aber auch das Handlohn zurück. Und dadurch ist es geschehen, daß die Pfarrlehen hievon, wenigstens in den ehemaligen Huttenischen Pfarren, befreyet worden sind, und die Bauern haben von Jugend auf den Grundsatz gehöret und angenommen: daß die Pfarr- und Gotteshaus-Lehen kein Handlohn geben, worüber sie auch steif und vest halten, weil sie bey den Erbschaften dergleichen fast noch einmahl so theuer annehmen, und bey Kauffällen bezahlen müssen.

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So wenig nun der Lehen bey einer Pfarre seyn mögen, so könnte man doch immer das davon fallende Handlohn, ein Jahr in das andere gerechnet, wenigstens auf 50 Gulden anschlagen. Dieses alles aber gehöret nicht zu meinem Hauptzweck, weil ich vornämlich zu erörtern habe, wie es zugehe, daß die jetzigen Landpfarrer denen vom Anfang und der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts, so weit nachstehen, das ist, woher es komme, daß die Dorfpfarrer die Einkünfte nicht mehr