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Gemeinschaft mit seinem Bruder, auf der Straße zwischen Muttenz und Prattelen, an einem unbekannten Fremdling begangen habe. Die Ankläger, denen der Angegriffene nach seiner eigenen Versicherung das Leben verdankte, erklärten, selbiges Mal aus dem Grunde keine Anzeige gemacht zu haben, weil man nicht gewußt habe, ob die Regierung auf dem Land oder in der Stadt zu suchen sei. Sie anerboten die Wahrheit ihrer Aussage mit einem Eid zu bekräftigen.

Heuberger seinerseits leugnete alle diese gegen ihn erhobenen Klagen vom A bis zum Z, trotz Konfrontation und Eiden. Er hatte sich einst gegen Stockar geäußert: „er würde nie bekennen, wenn er auch im Loch verfaulen müßte,“ dabei blieb er und schloß seine Antworten mit der Erklärung: was er gesagt, sei so gewiß wahr, als die Sonne am Firmamente scheine. Er wurde in den strengen Wasserthurm gelegt, aber umsonst. Einmal, am 11. Juli, verlangte er ein Verhör und sagte: „Ich habe gedacht, es müsse besser oder schlechter gehen, denn ich gehe sonst im Thurme zu Grunde. Das wüste Mensch, das dem Reichthum und dem Teufel anhängt, hat mich schon unglücklich gemacht. Wenn ich ein Urtheil verdiene, so will ich es geduldig annehmen, man kann mich doch nicht für sie strafen, ich bin ja nur ihr Knecht gewesen.“ Allein das Bekenntniß selbst, welches man nach dieser Einleitung hätte erwarten sollen, unterblieb; er leugnete im Gegentheil wiederholt alle und jede Mitwissenschaft an der Ermordung Busers. Die Geschichte mit dem Kaffee stellte er auch jetzt noch so dar, als ob der Meister der Vergifter gewesen wäre. Es scheint ihm nur darum zu thun gewesen zu sein, auf einige Augenblicke frische Luft zu schöpfen. Auf seine wiederholten Bitten beschloß die Verhörkommission ihn aus seiner strengen

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Johann Ulrich Walser: Die Giftmörderin. J. U. Walser, Arlesheim 1840, Seite 36. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:WalserGiftm%C3%B6rderin.pdf/40&oldid=- (Version vom 9.6.2017)