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müßten, verwende. Ihr Mann könne, da er immer in den Wirthshäusern herumgefahren und sich betrunken habe, anderwärts so Etwas bekommen haben, für welches sie dann, die ja unschuldig hier sitze, büßen müßte. Da Rudin auf seiner Weigerung beharrte so ersucht sie ihn beim Nachtessen, er möchte doch schweigen; hätte er es aber gethan, so hätten er und seine Familie gewiß 2 Jahr lang genug Brod haben müssen. – Am gleichen Tage zeigte Landjäger Gürtler dem Statthalter an, die Müllerin lasse ihn ersuchen, daß er ihre Söhne nicht in die Verhandlung ziehe, sie seien ganz unschuldig und wissen Nichts. Auf Befragen berichtet der Landjäger ferner: die Müllerin liege fast immer im Bette, man höre sie übrigens häufig tiefe und schwere Seufzer ausstoßen.


XI.
Busers Tod. — Aerztliches Visum et repertum.

Am gleichen Tag und unterm gleichen Datum lief beim Präsidium des Regierungsraths die Anzeige vom Statthalter ein, daß Buser gestern Nachts um 10 Uhr gestorben sei. Der Statthalter trägt darauf an, daß durch die Kantonalwundschau die Legalsektion vorgenommen werde, welches dann durch die H. H. Doktoren Bohni, Gutzwiller, Jenny und Matt sogleich geschieht. Ihr Bericht lautete so: „In Betracht, daß Buser vor etwa 12 Wochen plötzlich erkrankte, furchtbares Brechen und Durchfall bekam u. s. w. (wie oben); ferner die bei der Leichenöffnung wahrgenommenen Erscheinungen: blaue

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Johann Ulrich Walser: Die Giftmörderin. J. U. Walser, Arlesheim 1840, Seite 22. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:WalserGiftm%C3%B6rderin.pdf/26&oldid=- (Version vom 1.8.2018)