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sich zugezogene Krankheit zu seinem und unserm Besten seinem Leben ein Ende macht.

Auch im ersten Verhör gab sie die Krankheit des Mannes seinem unmäßigen Trinken schuld, weshalb sie sich auch vor einem Jahr habe von ihm scheiden lassen wollen. In 2 Tagen trinke er gewöhnlich 3 Schoppen Brenz. Seit dem schlimmen Gerücht, welches über die Krankheit ihres Mannes unter den Leuten herumgeboten werde, habe sie ihm kein Getränk mehr zukommen lassen, denn – fügte sie bei – „ich dachte, wenn er stürbe, müßte ich zuletzt noch schuld daran sein.“ Ueber die Vergiftung gab sie ausweichenden Bescheid. „He, ich kann hierüber Nichts sagen, ich muß nur antworten, was man mich fragt. Man hat ihn ja untersucht und es wird sich schon gezeigt haben, was an der Sache ist. Wenn man mir’s kann zuschreiben, he nun, so muß ich mir’s gefallen lassen, was man mit mir macht; aber mein Mann würde es doch wohl gespürt haben und er hat doch nie was gegen mich geklagt. Für das kann ich Nichts, daß die Leute so böse Sachen schwatzen; man hat meinem Mann auch einmal nachgeredet, er habe vor zirka 15 Jahren im Kornhause in Basel einen Sack Korn gestohlen, ich weiß auch nicht, wo das herrührt.“ Auf die Frage: was denn beim Friedensrichter in Frenkendorf verhandelt worden sei, antwortete sie etwas verlegen: es wird ja Alles eingeschrieben sein. Auf stärkeres in sie Dringen äußerte sie sich sehr zornig über den Stockar, er sei ihr noch Mehl schuldig etc.


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Johann Ulrich Walser: Die Giftmörderin. J. U. Walser, Arlesheim 1840, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:WalserGiftm%C3%B6rderin.pdf/24&oldid=- (Version vom 1.8.2018)