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eine Ehescheidung zu erkennen, erkannt: sind die Parteien zusammengewiesen, wobei ihnen ab Seite des Gerichts ernstlich empfohlen wird, sich friedlich miteinander zu vertragen. Die Kosten werden aus der Masse bezahlt. Für getreuen Auszug der Bezirksgerichtschreiber Meier.“

Wer will die Richter beschuldigen, daß sie nicht nach Pflicht und Gewissen geurtheilt haben? Dennoch, hätten sie voraussehen können, was nun geschehen ist, so würden sie wohl Trennung erkannt haben. Wie viel Unglück hätte dadurch verhütet werden können! Drei Menschenleben wären dadurch gerettet worden. Man hat schon Vieles über die nachtheiligen Folgen gesagt, welche allzu leichte Scheidungen nach sich ziehen, aber das entgegengesetzte Verfahren hat auch sein Bedenkliches, wie dieser und 1000 andere Fälle beweisen. Ehehändel sind schwer zu richten. Wo ist der Gesetzgeber, wo der Richter, der hier in allen Fällen das Rechte trifft?

Da Buserin sich unterdessen überzeugt haben mochte, daß auch im Falle der Scheidung die Mühle doch nicht ihr, sondern dem Manne bleiben werde, so zog sie den Prozeß nicht weiter.




IV.
Sie gibt ihrem Manne Gift.

Der Buser blieb nun keine andere Wahl übrig, als ihren Mann zu behalten, oder ihn mit Gewalt auf die Seite zu schaffen. Sie wählte das Letztere.

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Johann Ulrich Walser: Die Giftmörderin. J. U. Walser, Arlesheim 1840, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:WalserGiftm%C3%B6rderin.pdf/13&oldid=- (Version vom 9.6.2017)