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festhalten und ihn durchprügeln lassen, so lang es ihr gefalle.

Nicht besser ging es ihr beim Gemeindrath in Füllinsdorf, der ihr zwar das Begehren nicht geradezu abschlug, sich aber unter allerlei Vorwand, z. B. es schicke sich nicht für Füllinsdorf, da sie (die Buser) Bürger von Zyfen seien, aus der Sache zu ziehen suchte.




III.
Auch die Ehescheidung wird ihr abgeschlagen.

Da nun Buserin eingesehen haben mochte, daß es mit der Kuratelbestellung nicht gehen würde, setzte sie sich vor, sich von ihrem Manne scheiden zu lassen. Am 17. August 1838 stand sie deshalb vor dem Bezirksgericht in Liestal. Für ihren Mann war Advokat Herold da. Sie las eine mit vieler Advokatenkunst abgefaßte Schrift vor, worin nicht weniger als 18 Klagepunkte gegen ihren Mann enthalten waren, welche beinahe alle darauf hinausliefen, daß der Mann sich öfter betrinke und im Rausch allerlei dumme Streiche mache und beleidigende Reden ausstoße. So z. B. sei er einmal, als er um Mitternacht betrunken heimgekommen, über den Steg hinunter in den Teich gefallen und habe sich darauf am kalten Ofen tröcknen wollen. Eingestreut waren einige Verdächtigungen, als ob er mit andern Weibsbildern zu schaffen gehabt hätte. Endlich sagte sie: „Ich habe meinen Mann im Verdacht letzten Sonntag beim Nachtessen dem Knecht etwas Giftartiges in den Kaffee gethan

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Johann Ulrich Walser: Die Giftmörderin. J. U. Walser, Arlesheim 1840, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:WalserGiftm%C3%B6rderin.pdf/11&oldid=- (Version vom 9.6.2017)