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II.
Buserin will ihrem Mann einen Vogt setzen lassen, findet aber kein Gehör.

Buserin hatte immer gut gerechnet, aber nie geliebt. So lange das Vermögen des Mannes das ihrige überstieg, war ihr Verhalten gegen denselben noch leidlich, so wie sie aber durch Erbschaft von ihren Eltern reicher wurde als er, that sie nicht mehr gut. Sie wollte nun allein Meisterin in der Mühle sein und sann Tag und Nacht darauf sich der lästigen Mitgenossenschaft ihres Mannes zu entledigen und ihn aus seinem Besitz zu vertreiben. Sie erklärte ihn für einen Verschwender und geistesschwach, der zur Rettung des Hauswesens unter Kuratel (Vormundschaft) gestellt werden müsse. Sie ging deshalb einst (im Sommer 1838) zu ihrem Nachbar, dem Regierungsrath Plattner, um mit ihm über diese Angelegenheit Raths zu pflegen. Plattner stellte ihr vor, daß die Behörden schwerlich einwilligen werden, weil allgemein bekannt sei, daß sie in ihrem Vermögen nicht rückwärts, sondern vorwärts kommen. Wenn ihr Mann so unordentlich lebe, wie sie sage, so werde er nicht alt werden, und dann gelange sie von selbst in den gewünschten Besitz. Sie erwiederte: ja, er habe eine gar starke Natur. Sie fing nun an auf die Behörden zu schimpfen, beifügend, sie sei somit sich selbst überlassen und auf ihre eigenen Ansichten beschränkt, wie sie ihr Gewerb am erfolgreichsten betreiben und ihr Vermögen mehren könne. Jedenfalls müsse sich nun der Mann ihren Befehlen unterziehen und sofern ihm das nicht beliebe, werde sie ihn von den Dienstboten

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Johann Ulrich Walser: Die Giftmörderin. J. U. Walser, Arlesheim 1840, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:WalserGiftm%C3%B6rderin.pdf/10&oldid=- (Version vom 9.6.2017)