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Für den Bischof bedeutete der Ausgang des Pfäffingerhandels eine erhebliche Stärkung der territorialen Position und einen Sieg, dessen er neben der Niederlage im Basler Verfassungskampfe doppelt froh sein konnte. Die Stadt Basel aber kam schon nach kurzem wieder auf ihre Pläne der Begründung einer Macht im Birstale zurück


Der Sundgau.

Im Gesamten der territorialen Unternehmungen Basels fehlt die längste Zeit hindurch jede Bewegung nach Norden, im Sundgau.

Daß diese Gebietserweiterung unterblieb — zum ungeheuern Nachteile der Stadt —, scheint durch die Zugehörigkeit dieser Landstriche erklärt. Im Sundgau gebot Österreich, war geschlossenes Herrschaftsterritorium.

Wie oft hätte Basel sich Sundgauer Land verschaffen können! Im Isteinerkrieg, bei der Ächtung Herzog Friedrichs, im Sundgauerkrieg, in der Burgunderzeit, im Schwabenkrieg. Keine dieser Gelegenheiten wurde genützt. Es war eine konsequente Enthaltung. Jeder einzelne dieser Fälle hatte seine Besonderheiten, die als Gründe gelten konnten; stets gab es Einflüsse von Parteien, Gedanken an Gefälle und feilen Kauf, Schonung gewisser Verhältnisse oder Personen; immer entschied die abwägende Vor- und Rücksicht.

War das gewalttätige Nehmen solchergestalt ausgeschlossen, so fand das ruhige vertragliche Erwerben eine andre Hemmung. Zwar hatte Österreich selbst seine Herrschaft Rheinfelden dem Basler Rat als Pfand angetragen und 1467 wirklich übergeben. Auch beim Erwerbe von Gebieten im Sisgau, die von Österreich zu Lehen gingen, war Basel mit dieser Herrschaft fertig geworden. Aber bei ihnen und bei Rheinfelden handelte es sich um isolierte oder abseits liegende Stücke, während im Sundgau die geschlossene einheitliche Masse kein Herausbrechen gestattete. Hier war Österreich in der Tat unbezwinglich.

Es zeigt sich dies deutlich jetzt, da Basel im Flusse seiner neuen entschlossenen Territorialpolitik auch in der sundgauischen Nachbarschaft aktiv wird. Die wenigen Erfolge, die es hier hat, betreffen in der Hauptsache nichtösterreichische Gebiete.

Basels Absicht scheint hiebei planmäßig dem Streifen sundgauischer Dörfer und Herrschaften zu gelten, die einander folgend an die jüngsten Erwerbungen Solothurns und an die bischöflichen Ämter im Birstale grenzen. Basel denkt vielleicht an die Möglichkeit, künftig einmal, zu günstiger Zeit,

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 70. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/91&oldid=- (Version vom 1.8.2018)