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hatte der Basler Rat schon am 17. Juli 1517 dem Bischof zweitausendachthundert Gulden vorgestreckt, am 20. August 1517 weitere siebenhundert Gulden; zur Abfindung von Ansprüchen des Grafen lieh er am 25. August viertausendfünfhundert Gulden. Daß er hiebei einen ungewöhnlich niedern Zinsfuß sowie für einige Jahre völlige Zinsfreiheit des Darlehens gewährte und überdies dem Bischof seinen Beistand versprach für den Fall, daß er Pfäffingens wegen von Jemand angefochten werden sollte, zeigt, wie sehr Basel wünschte, Pfäffingen nicht bei Solothurn, sondern beim Bischof zu sehen. Der Rat hoffte natürlich, im Sinne seiner alten oft geübten Politik, bei gelegener Zeit Pfäffingen aus dem Besitze des Bistums an sich ziehen zu können. Daher auch dieses Geschäft in Formen ungewöhnlicher Wichtigkeit geführt wurde. Für die Verhandlungen mit dem Bischof war eine Neunerkommission bestellt mit unbeschränkten Vollmachten und unter dem Schutze tiefsten Geheimnisses. Sie enthielt die Elite des Rates. Der Bischof und die neben ihm wegen Pfäffingens mit dem Rate verhandelnden Herren des Domkapitels hatten auf das Evangelium zu schwören, daß sie die Beteiligung der Stadt Basel ewig geheim halten würden.

Am 22. September 1519 fanden sich Bischof und Graf in einer letzten abschließenden Vereinbarung. Dann starb Graf Heinrich, am 30. November 1519. Er starb in Basel, dessen Rat während der letzten Monate unaufhörlich mit ihm verkehrt hatte. Noch bis in den Herbst hatte er seine, beim Verkaufe 1517 vorbehaltene Wohnung auf der Hohkönigsburg gehabt; dann schied er von diesem imposanten Bau, den vor vierzig Jahren sein Vater in der Höhezeit des Lebens, in einer großartig bewegten Epoche errichtet hatte. Er kam nach Basel, um hier zu sterben und an der vornehmsten kirchlichen Stätte des Oberrheins, im Münster, sein Grab zu finden. Im Hofe des Domherrn Jost von Reinach, in einer Kammer, machte er noch am 29. November sein Testament.

Dieser Ausgang des „uralten herrlichen geschlechts der grafen von Tierstein“ eröffnete der Stadt Basel alle möglichen Perspektiven. Solothurn aber, durch die Abmachungen des Grafen mit dem Bischof geschädigt und gereizt, brachte jetzt, da der Graf tot und weiterer Bearbeitung unzugänglich war, die ganze Angelegenheit vor die Tagsatzung; es machte ältere Ansprüche und Rechtstitel geltend.

So war nun die Sache, die bis dahin ein Internum der beiden Städte und des Bischofs gewesen, auf das eidgenössische Forum getragen, wodurch natürlich eine Menge andrer Interessen mit dem Streit in Beziehung gesetzt, die freie Bewegung der zunächst Beteiligten gehemmt wurde.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 66. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/87&oldid=- (Version vom 1.8.2018)