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nur die Letzten. Was in der Agonie andrer alter Geschlechter wahrzunehmen ist, das Launenhafte, das unzuverlässig Schwankende der Haltung, das ist auch diesen dekadenten Tiersteinern eigen. Sie selbst verdienen keine Sympathie; aber ergreifend ist, daß dies Grafenhaus nach einem halben Jahrtausend Lebens in solcher Weise endet. Eindrücklich auch das Bild des Gegensatzes zwischen diesen müden Figuren und ihren erbarmungslosen kräftigen Hetzern, den Städten Basel und Solothurn, und zuletzt der Ausgang voll Gerechtigkeit, da diese Beiden sich gegenseitig den Gewinn nicht gönnen und am Ende Keiner von ihnen, sondern die dritte Macht dieses kleinen Erdenwinkels, das Hochstift Basel, der Gewinner ist.

Die Grafen Heinrich und Oswald folgten nach anfänglichem Zögern der väterlichen Politik und traten in Bürgerrecht und -Pflicht der Stadt Solothurn. Schon während des Schwabenkrieges hatte diese Stadt das Schloß Pfäffingen nehmen, dann beim Frieden alle drei Schlösser — Pfäffingen Angenstein Tierstein — erlangen wollen. Jetzt kam sie durch jenes Bürgerrecht ihrem Ziele näher.

So hart und eigenwillig dieses Solothurn sich die Grafen dienstbar zu machen strebt, handelt es auch gegenüber andern, vor Allem gegenüber Basel. Es beschuldigt den Basler Vogt auf Homburg unbefugter Eingriffe; es beschwert sich über das Baselfähnlein auf dem Brunnen zu Bärenwil; es vergewaltigt die Waldner und die Rotberg in ihren Herrschaften Bättwil Ettingen Metzerlen Rodersdorf Landskron; sein Dornecker Vogt errichtet einen Galgen auf Basler Gebiet; es bedrängt Muttenzer mit Steuerforderungen; seine Leute freveln in den Hochwäldern bei Waldenburg; sein Erbburger, der Abt von Beinwil, zankt sich mit den Liestalern usw. Bis 1506, dann wieder 1509 ein Vertrag das Streiten schließt und für eine kleine Weile Ruhe schafft. Wichtiger als dieser Alltagshader war das Unterfangen Solothurns, die tiersteinischen Rechte an der Landgrafschaft im Sisgau an sich zu bringen. Auf diesem Punkte durfte Basel nicht duldsam und nachgiebig sein. Es durfte auch nicht den Grafen gegenüber die schon 1482 für die Landgrafschaft geleistete Zahlung geltend machen, sondern mußte sich zu neuen Opfern bequemen. Auf diesem Wege gelang ihm 1510 der Erwerb der Landgrafschaft, von dem schon die Rede gewesen ist.

Wie dieser Vertrag, so zeigt auch Anderes, daß die Beziehungen Basels zu den Grafen sich besserten, während Diese in gleichem Maße von Solothurn abrückten. Der tiersteinische Vogt auf Pfäffingen wurde 1512 ins Basler Bürgerrecht aufgenommen, und bei der Tagsatzung bemühte sich

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 64. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/85&oldid=- (Version vom 1.8.2018)