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Junker als Söldner im kaiserlichen Heer in Italien gegen die Franzosen kämpfen; dann zeigt er sich zu Hause nicht mehr. Aber sein Bruder Hans Friedrich verkauft 1517 Frenkendorf an den Rat von Basel und bestätigt ihm 1518 das Pratteler Vorkaufsrecht.

Pratteln und sein Herrschaftsgebiet, das sich von den waldigen Berghöhen hinabzieht bis an die Ergolz und den Rhein, ist seiner Lage entsprechend ein früh und viel genannter Ort des Sisgaus. Wir nennen vor Allem die beständigen Konflikte dieser Herrschaft mit der Landgrafschaft. Zu beachten ist auch, wie Solothurn diesem Territorium nachstellt. Dazu die Teilungen, die Abreden, die Zänkereien innerhalb der weitverzweigten Familie der Pratteler Herren, der von Eptingen. Alles dies gibt der Geschichte der Herrschaft das Wesen endloser Unruhe; und in der Person Hans Friedrichs von Eptingen meldet sich auch hier schon der Zerfall eines seiner Stellung nicht mehr gewachsenen Herrengeschlechtes. Nur der Übergang an die nahe, unerschütterlich mächtige Stadt kann wie in andern Herrschaften so hier das Klare und Dauerhafte schaffen.

Die Einleitung hiezu war seit 1515 gegeben durch das Vorkaufsrecht Basels. Noch glaubte der geldbedürftige Hans Friedrich sich durch den Verkauf seines Muttenzer Forstes, im März 1521, helfen zu können. Aber er entrann dem größeren Opfer, der Preisgabe seiner Heimat, nicht. Am 14. Dezember 1521 verkaufte er Basel sein Schloß und drei Vierteile des Dorfes Pratteln als freies lediges Eigen, unter Vorbehalt lebenslänglicher Benützung des Schlosses und der Güter. Doch machte die unheilbare Finanznot des Junkers bald eine neue Regelung seiner Nutzungsrechte usw. geltend. Die Verhandlungen über den letzten Vierteil des Dorfes, der Lehen von Österreich war und an dem die Eptingischen Vettern vom Blochmonter Zweige Teil hatten, zogen sich noch lange hin.

Wie die alte Umgrenzung des Sisgaues gegen Westen allmählich zerfiel, ist mit Deutlichkeit wahrzunehmen. Die Landgrafschaft büßte hier ein Stück Geltungsgebiet nach dem andern ein. Das war zumeist Solothurner Arbeit. Daneben aber machte sich auch die Herrschaft Ramstein geltend.

Seit dem Aussterben der Ramsteiner Freiherren im Mannesstamme, 1459, war diese Herrschaft den Edelknechten untertan, die zu Beginn des sechszehnten Jahrhunderts ihren einzigen Vertreter in Christoph von Ramstein hatten.

Die Wichtigkeit der Herrschaft für alle irgendwie an ihr Berechtigten oder ihr Benachbarten ruhte nicht auf ihrem Umfange, der klein war, sondern auf ihrer Lage. Sie beherrschte die Höhe der Wasserscheide zwischen Frenke

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 60. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/81&oldid=- (Version vom 1.8.2018)