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Stadtmauer nur einerlei Basler Volk umfassen soll, so die Landmarch. Es ist dieselbe Anschauung, die auch den Endkampf mit dem Bischof bestimmt, in der Beseitigung klerikaler Privilegien und in der Zentralisation der Armenpflege wirkt, usw.

Hiezu paßt, daß diese Zeit auch im Territorialen nach Möglichkeit arrondieren und Unfertiges erledigen will. Angefangene Unternehmungen erhalten jetzt ihr Ende. Aber Neues wird nicht mehr angesponnen. Bei den großen Aussichten des Mümpelgarter Kaufprojektes weicht dann doch die Kühnheit vor der ruhigen Berechnung, und dem Verzicht auf diesen Erwerb folgt sofort Dahingeben der Herrschaft l'Isle. So wird jetzt die Landserer Unternehmung liquidiert, bei der Basel 1518 dem Grafen Heinrich von Tierstein achttausend Gulden geliehen hat; die Gräfin Margaretha wird 1524 durch Österreich abgefunden und Junker Hans Truchseß als Pfandherr Landsers erstattet den Baslern ihr Kapital. So wird der 1521 geschlossene Kauf des Schlosses Pratteln und dreier Viertel des Dorfes 1525 und 1526 ergänzt durch Abmachung mit Hans Friedrich von Eptingen und den eptingischen Vettern von Blochmont. So wird das durch Basel 1522 erworbene Vorkaufsrecht auf die Herrschaft Benken 1526 zur Anwendung gebracht. So vervollständigt der Rat seine Rechte und Gebiete durch Kauf des Einungsmeisteramtes Feuerschaueramtes und Gescheides zu St. Alban 1524; durch Kauf des Hofgutes im Dürstel 1524; durch Kauf olsbergischer Zehnten Zinse usw. in Diegten Arisdorf Maisprach Gelterkinden usw. 1525; durch Kauf von „Obrigkeiten Zinsen Renten Gülten und Gütern“ in Basel Rotenfluh Wolschweiler Brunstat Rixheim usw. usw. 1526, die weiland Graf Heinrich von Tierstein an die Edeln von Reinach Eptingen Schaler zu Rhein Reich Hohenfirst usw. zu Lehen gegeben hat.

Es ist ein nützliches Vielerlei. Aber nirgends etwas Großes, etwas frisch Geplantes. Denn auch die Aufnahme von Laufen und den Fünf Dörfern in den Schirm Basels ist im Grunde nur Ausführung von Gedanken früherer Regenten.

Inmitten der neuen Regierungsart erscheint wie eine Episode aus anderer Zeit die gallizianische Sache, die während einiger Jahre dem Rate zu tun gab.

Hans Gallizian, den wir kennen, wurde beim Pensionensturm im Oktober 1521 aus dem Rate gestoßen. Er verließ Basel und entwich nach Solothurn, wo er das Bürgerrecht erhielt und von wo aus er Basel bei der Tagsatzung verklagte. Er agitierte im Lande, besorgte Aufträge Ulrich

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 416. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/437&oldid=- (Version vom 1.8.2018)