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hatte er darüber sich zu beschweren, „daß uns all ding bei unsern eidgnossen zum unfründlichsten gemessen werden".


Von Reichsbeziehungen Basels ist kaum mehr die Rede. Ab und zu kamen kaiserliche Mandate ins Rathaus; sie wurden ohne Bewegung hingenommen und blieben unausgeführt. Auch mit England geschahen nur gelegentliche Berührungen durch passierende Gesandtschaften. Der Papst vollends hatte nichts Politisches mehr mit Basel zu tun.

Bei solcher Dürftigkeit außenpolitischen Lebens erwies sich Frankreich als die einzige Großmacht, mit der Basel einen der Beachtung werten Verkehr hatte.

Dieser Verkehr war gegeben, die Dauer der Beziehung und der Verpflichtung vorgesehen durch die Allianz vom 7. Mai 1521.

Wir erinnern uns daran, auf welchen Wegen Basel damals in dies Bündnis hineingeführt worden war. Jetzt bestand es und war wirksam, als das größte Stück im Nachlasse des alten Regiments. Nicht nur unter dem gemeinen Manne herrschte Unzufriedenheit mit dieser „schändlichen Vereinig“ Die oberste Behörde selbst zeigte Unwillen und Antipathie. 1525 erwog der Rat, ob er nicht das Bündnis „von sich stoßen“ könnte; im Jahre darauf ließ er in Straßburg verlauten, daß „Basel zum Teil durch Unwahrheit in die französische Vereinung gebracht worden sei und bisher an Leib Ehr und Gut daraus Schaden empfangen habe“.

Dies die Stimmung. Aber die Allianz war da und nicht abzuschütteln. Basel hatte sie zu tragen samt Allem, was an Last und Lust mit ihr verknüpft war.

Vor Allem kamen dabei in Betracht die Pensionen. In den ersten zwei Jahren nach dem Abschlusse des Bundes geschahen die Zahlungen dieser Gelder ohne Weiteres. Dann blieben sie aus. Frankreich entschuldigte sich und bat Basel, Rücksicht zu nehmen auf die infortune des Königs. Erst im Rechnungsjahre 1526/27 begannen die Gelder wieder zu fließen; aber die Rückstände wurden nie völlig ausgeglichen; noch in den 1530er Jahren hatte Basel solche alte Forderungen.

Das ganze Pensionengeschäft, schon an sich Vielen anstößig, war eine Quelle beständiger Verdrießlichkeit. Schlimmer noch, daß es den Rat zu einer im Grunde unwürdigen Haltung veranlaßte. Die Sondergelder, die Frankreich seit 1516 neben der vertraglichen Gemeinpension zahlte, sollten laut dem Ratsbeschlusse vom 19. Oktober 1521 wie in frühern Jahren keinem Einzelnen zukommen, sondern der Staatskasse. Der König seinerseits machte geltend, daß diese Sondergelder für Solche bestimmt seien, die

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 405. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/426&oldid=- (Version vom 1.8.2018)