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Geschehene zu ignorieren, oder er will seiner Fürstlichkeit in rein gar Nichts vergeben und über Alles Klage führen, sei es nur der Rechtswahrung wegen. Neben uralten Klagen und Vorwürfen stehen die neuen wegen Änderung der Gottesdienste usw. und die allerneuesten wegen Aufnahme bischöflicher Untertanen in das städtische Bürgerrecht.

Eigenartig ist aber, daß jetzt der Rat nicht mehr nur in der Defensive bleibt wie bei allen frühern Streiten, sondern selbst auch Forderungen erhebt. Und zwar solche geschäftlicher rechnerischer Natur, Ansprachen, die zumeist von der Tiersteiner Nachlaßsache herrühren und Geldsummen Fahrnis Dokumente betreffen.

In Klage und Antwort, Replik und Nachrede legen die Parteien ihre Anschauungen dar.

Wiederum und überall ist volle Gegensätzlichkeit, ist Unvereinbarkeit des beiderseits Vorgebrachten. Und doch, dem Leben gegenüber, machen diese Auseinandersetzungen nur den Eindruck einer großen theoretischen Diskussion. Es fehlt jede Äußerung tiefern Ergriffenseins. Nichts ist da von der Glut des Entscheidungskampfes, die in früheren Zeiten loderte.

In wiederholten Zusammenkünften suchen die Vermittler Artikel nach Artikel zu erledigen. Zu dieser Arbeit gehört, daß am 23. April 1528 der Verkauf von Riehen an die Stadt urkundlich formuliert wird und daß am gleichen Tage Philipp seinen Verpflichtungen zum Teil durch Verschreibung und Zinsverkauf nachkommt. Dann am 5. Mai 1528 vereinigen sich die Mittler zu einem vorläufigen Abschiede; der ihm folgende endgültige Abschied vom 19. September 1528 setzt fest, daß im Falle gütlicher Verständigung über die beiderseits vorgebrachten Artikel der Rat von Basel Laufen und die Fünf Dörfer aus dem Bürgerrecht entlassen, dagegen Schloß und Amt Birseck mit den Dörfern Arlesheim Reinach Oberwil Allschwil Binningen Bottmingen käuflich vom Bischof übernehmen solle.

Deutlich sehen wir: die Mediatoren geben ihre Arbeit auf; sie ist aussichtslos. Um sie immerhin präsentabel abzuschließen, stellen sie Alles auf die Parteien selbst ab, diejenige Lösung angebend, über die eine Verständigung geschehen könnte. Aber zu solcher Verständigung kommt es natürlich nicht, und auch zu nichts Anderm. Sodaß Alles beim Alten bleibt. Das Basler Bürgerrecht Laufens und der Fünf Dörfer dauert weiter, die Streitpunkte werden nicht beglichen, das Birsecker Amt fällt nicht an Basel.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 403. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/424&oldid=- (Version vom 1.8.2018)