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in Liestal; Basel war durch Ratsdeputierte, das Landvolk durch seinen Ausschuß vertreten. Der Besprechung lagen ausführliche Verzeichnisse der bäuerlichen Beschwerden zu Grunde.

Nicht die ganze Untertanenschaft war dabei beteiligt; Ramstein, die rechtsrheinischen Herrschaften und Hüningen waren der Erhebung ferne geblieben. Die Beschwerden waren solche der einzelnen Ämter. Wie die Erwerbung des Landes ämterweise geschehen war und auch seine Verwaltung ämterweise geschah, so brachte jetzt jedes Amt seine eigenen Querelen.

Hier kann es sich nur um die Hauptstücke der ganzen Beschwerdenmasse handeln.

Die Bauern reden in die auswärtige Politik hinein. Basel solle keinem fremden Herrn etwas zusagen ohne ihren Willen, verlangen die Münchensteiner. Die Liestaler wollen, daß man überhaupt kein Bündnis mit Fürsten und Herren schließe; denn bisher sei Andern das Geld zugefallen, sie aber hätten die Schläge erhalten.

Kirchlicher Art ist, daß Liestal und Münchenstein sich zum Predigtmandat von 1523 bekennen, Farnsburg für die Gemeinden freie Pfarrwahl anspricht, Waldenburg Vermehrung seiner Priesterschaft und Münchenstein ein Aussterbenlassen der Klöster begehrt. Der Wille Aller sodann geht auf Beseitigung der geistlichen Gerichte sowie auf Erleichterung der Zehntpflicht; solche Pflicht wird überhaupt nur dann anerkannt, wenn aus dem Zehntertrage der Leutpriester bezahlt wird.

Im Bereiche dessen, was unmittelbares Verhältnis der Obrigkeit zu den Bauern ist, steht obenan das Verlangen nach Aufhebung der Leibeigenschaft. Diese geht nicht im allgemeinen Untertanenverhältnis auf, sondern hat im Verbote der Heirat mit Angehörigen anderer Ämter und im Todfalle die bestimmten Zeichen der privatrechtlichen Gebundenheit. Ihre Natur tritt auch darin zu Tage, daß noch vor Kurzem Einzelne sich aus dieser Basler Leibeigenschaft freigemacht, Andere sich freiwillig in solche Leibeigenschaft ergeben haben.

Andere Klagen über Ausübung grundherrschaftlicher Rechte gelten den Frohnen, den Fastnachthühnern, dem Hofzins, dem Mühle- und Trottezwang; sie gehen auf Beseitigung oder Erleichterung dieser Lasten.

Dann wird die alte Freiheit der Allmenden, die freie Beholzung, das freie Jagen Vogeln Fischen zurückverlangt.

Eine große und eindrückliche Gruppe endlich bilden die Beschwerden über die kraft Staatsgewalt erhobenen Abgaben — die Steuer, die Ungelder,

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 375. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/396&oldid=- (Version vom 1.8.2018)