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Das Verhältnis war auch jetzt noch bestimmt durch das Antwerpner Privileg Kaiser Friedrichs von 1488. Damals war Basel, auf seinen alten freistädtischen Charakter verzichtend, in die Reihe der gewöhnlichen Reichsstädte gestellt worden. Sein Verkehr mit dem Reiche und seine Leistungen während der 1490er Jahre zeigen dies überzeugend; anschaulich wird dieser Zustand auch an einem Werke der amtlich geleiteten Standesscheibenmalerei: einem Wappenfenster aus dem Beginne des sechzehnten Jahrhunderts mit den vom Reichsschild überragten Baselschilden.

Dies war das Rechtsverhältnis, nach der Meinung beider Teile. Basel behielt sich im Bundesbriefe von 1501, gleichermaßen wie die Eidgenossenschaft tat, ausdrücklich das Reich vor. Die Reichsgewalt ihrerseits betrachtete den Eintritt Basels in die Eidgenossenschaft nicht als Preisgeben des reichsstädtischen Charakters; für sie blieben die Basler „des Kaisers und des Reiches liebe Getreue.“

Dem entsprach der offizielle Verkehr. An Berührungen der Stadt mit dem Reichshaupt ist freilich nicht mehr zu denken. Nur etwa Gesandte Basels bekommen den Kaiser noch zu sehen, er selbst besucht die Stadt nicht. Alles ist anders geworden. Nichts persönlich Gestimmtes findet mehr Eingang in das amtliche Wesen.

Auch die Reichsakten Basels zeigen nicht mehr die Fülle, den unaufhörlichen Wechsel einzelner Vorgänge von ehedem. Aber auch jetzt noch gibt es neben den immer stärker andringenden Schweizerangelegenheiten Reichsgeschäfte. Ausgezeichnet durch Würde der Formen Titulaturen Siegel bringen diese Erlasse der kaiserlichen Kanzlei die große und gewählte Gebärde neben die unschöne Geschäftigkeit eidgenössischer Korrespondenz. Wie früher so kommen auch jetzt die oft prächtig gedruckten Ausschreiben Kaiser Maximilians mit der Behandlung von Fragen und Unternehmungen der größten Art.

In solcher Weise, scheinbar durch nichts gestört, vollzieht sich der Verkehr des Reiches mit Basel. Aber dabei handelt diese Stadt doch so, daß ihr Verhältnis zum Reiche tatsächlich ein fast völlig unwirksames und bedeutungsloses wird. Sie entzieht sich der Leistung ihrer Reichspflichten. So regelmäßig sie Alles erhält — Einladungen zu Reichstagen, Aufforderungen zu Truppenstellungen, Befehle zur Entrichtung von Reichssteuern; so konsequent folgt sie weder Einladungen noch Befehlen. Zuweilen bringt der Rat solche Zumutungen vor die Tagsatzung und versichert sich ihrer Hilfe für den Notfall. Aber dem Reiche selbst gegenüber äußert er sich gar nicht. Wenn er diese Zuschriften erhalten, gibt er dem Boten, der

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/35&oldid=- (Version vom 1.8.2018)