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hinter sich hatte und auf andern Traditionen ruhte, als die Eidgenossen, war von Bedeutung. Und wenn ihm bei diesem Eintritte nicht dieselbe Souverainität und Bewegungsfreiheit zugestanden wurde, deren sich die alten Orte freuten, so sorgte auch dieser Unterschied dafür, daß das Gefühl einer nicht nur räumlichen Distanz nie verging. Die Instruktionen des Rates an seine Gesandten enthüllen die Bitterkeit dieses Gefühls. Das Mißtrauen bricht oft überraschend hervor. Denn in engern Zirkeln der Tagsatzungsgewaltigen gehen allerhand Heimlichkeiten; im stillen wird abgeredet und zurechtgemacht; der Gesandte soll daher gut aufhorchen und sich bei Wohlwollenden informieren, um durch die Beschlußfassung nicht überrascht zu werden.

Eine Empfindung des Beiseitegeschobenseins kann sich bilden, die gelegentlich zur Explosion kommt. Wie 1519 dem Stande Basel eidgenössischerseits die Aufnahme des Grafen von Fürstenberg ins Bürgerrecht zum Vorwurfe gemacht wird, erwidert der Rat: die Stadt Basel habe nach ihren alten Freiheiten von jeher das Recht gehabt, Bürger aufzunehmen, und im Bunde sei ihr zugesagt worden, daß sie bei ihrem Ehrenwesen Regiment und Freiheiten bleiben möge; sollten sie davon gedrängt und an ihren Freiheiten verletzt werden, so müßten sie denken, daß sie vordem Herren und Freie gewesen, nun aber in der Eidgenossenschaft zu Knechten und eigenen Leuten geworden seien.


Der Basler Bund von 1501, Beginn einer neuen Zeit für die Stadt, ist umgeben durch eine allgemeine Erneuerung. Staatliche Vorgänge und Machtverschiebungen von einziger Wichtigkeit geschehen inmitten der heftigsten geistigen und gesellschaftlichen Bewegungen, gleichzeitig mit der Erschließung neuer Welten jenseits der Meere. Was die ungeheure Bedeutung dieser in wenige Jahrzehnte sich zusammendrängenden Ereignisse ist und als Wirkung auf politische Zustände, auf Geister und Gedanken, auf Verkehr Arbeit und Lebensform die Epoche füllt, trifft auch das nun eidgenössisch werdende Basel.

Dieses Basel kann sich in einem denkwürdig gehobenen Zustande fühlen. Seine voreidgenössische Zeit steht als eine mächtige Vergangenheit vor ihm. Die letzten großen Erlebnisse haben das Gemeinwesen gereift und gefestigt; es weiß sich von neuen geistigen Mächten belebt, von einem neuen Regierungsgefühle getragen.

Mit erfrischten und gesammelten Kräften steht die Stadt zur Übernahme neuer Aufgaben bereit.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/28&oldid=- (Version vom 1.8.2018)