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Handels. Trat ferner die Macht aufgesammelter Kapitalien, die schon seit Generationen Basel zum Bank- und Geldplatze für die eidgenössischen Lande machte.

Dabei waren und blieben die Basler Rheinländer. Noch immer war der Jura die von der Natur gesetzte Grenzmark. Noch immer hatte Basel im Gebiete des Oberrheins die Wurzeln seines Wesens und auch seine Gefolgschaft. Inmitten dieses Gebietes, das so sehr verschieden war vom eidgenössischen Berglande, behauptete Basel noch immer den Rang der Zentrale, neben der das breisgauische Freiburg nur als „ein klein Stettly“ galt.

In solcher Weise Stadt der „niedern Lande“ war Basel doch zugleich oberländisches Bollwerk. Als starke Vertreterin eidgenössischen Wesens hatte es jetzt seine besondere Aufgabe am Oberrheine. Wiederholt, wenn es in diesen Gebieten unruhig wurde, erhielt der Rat den Auftrag der Tagsatzung, Wächter zu sein und bei drohender Gefahr Nachricht zu geben. In Basel befand sich die Niederlage lothringischen Salzes für die Schweiz, hier der Zugang zum eidgenössischen Brotkasten und Weinkeller im Elsaß.

Daß Basel gemäß seinem Bundesbriefe bei Streitigkeiten zwischen Orten neutral bleiben und zum Frieden reden sollte, war keine Singularität, aber dem Wesen Basels angepaßt. Dieses Wesen — mäßigend erwägend sorglich — tritt auch im eidgenössischen Leben zu Tage, wenn immer und immer wieder die Basler Gesandten als die tauglichsten Vermittler gebraucht werden oder wenn an der Tagsatzung Basel bei jeder Gelegenheit dafür wirkt, daß nicht rauh, sondern milde geredet und gehandelt werde.

In allem offenbarte sich eine Manier und Anschauung und überhaupt eine Menschenart, die Basel davon abhielt, in der Eidgenossenschaft eine Führung zu haben. Bei Tagsatzungsgeschäften, die Basel nicht unmittelbar berührten, enthielten sich seine Boten instruktionsgemäß meist eines Votums oder stimmten mit der Mehrheit. Auffallend ist auch, wie selten Basler Angelegenheiten vor die Tagsatzung gebracht werden. Daß die wenigsten eidgenössischen Tage in Basel stattfanden, ist begreiflich; aber ebenso begreiflich die Wirkung dieses Fernbleibens auf die Gesinnung der Stadt. Wenn Basel — bei aller Beflissenheit zur Erfüllung seiner Bundespflichten — sich im Gemeinsamen zurückhielt, so wahrte es um so eifriger seine Rechte und Interessen. Bei der österreichischen Erbeinung z. B. und beim Rotweiler Bunde machte es mit Bestimmtheit seine Reservationen. Es verbat sich auch bei Gelegenheit jede Einmischung in seine eigenen Angelegenheiten. Auch daß Basel bei seinem Eintritt in den Bund ein ganz anderes Leben

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/27&oldid=- (Version vom 1.8.2018)