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Die allgemeine Erscheinung der Universität zu Beginn des sechzehnten Jahrhunderts, in einer Zeit die sonst voll Leben war, ist dürftig. Schon das Entstehen andrer Studienplätze, auch so entlegener wie Wittenberg 1502, Breslau 1505, Frankfurt a. O. 1506, wirkte hemmend. Epidemien sowie kriegerische Unruhen störten. Schlimmer waren Ungenügen und Nachlässigkeit der Dozenten selbst. Wimpfeling fand, diese Anstalt sei so schwach, daß er ihr keinen Schüler anvertrauen möchte, und Zasius schalt darüber, wie leicht es hier den Doktoranden gemacht werde.

Diese Zustände wirkten unmittelbar auf das Verhältnis der Universität zur Stadt. Sie gab zu wenig durch eigene Anstrengung dem Rate Sporn und Beispiel, auch seinerseits nicht nachzulassen. Sie imponierte nicht mehr wie einst.

Im Zusammenhange mit den allgemeinen Reformarbeiten der 1490er Jahre standen auch Beratungen über Reorganisation der Universität. Im Jahre 1500 gab sie sich neue Statuten. Sie ordnete die Verwaltung ihrer Gelder. Und im Rate selbst wurde den Mutlosen gegenüber im hochgestimmten Jahre 1501 die Erklärung durchgesetzt, daß Basel trotz Allem an seiner hohen Schule festhalte. Aber mit diesem Beschlusse verband der Rat keineswegs eine Steigerung seiner Leistungen. Im Gegenteil. Er strebte nach möglichster Erleichterung des Fiskus. 1504 ließ er durch den Kardinal Raimund, der damals in Basel sich aufhielt, die der Universität zugewiesenen Pfründen gleichmäßig und einheitlich mit der jährlichen Leistung eines Geldbetrages, einer pensio, für Besoldung der Professoren belasten; 1507 sodann bestimmte er die Höhe des städtischen Zuschusses an die Universität auf zweihundert Gulden im Jahre, wogegen aber jene Pensionen der Pfründen ihm zufallen sollten. Die tatsächliche Leistung der Stadt blieb somit stark unter den vorgesehenen zweihundert Gulden, und mit Befriedigung konnte die Finanzbehörde bei Ablegung der Jahresrechnung konstatieren, daß die Stadt nicht mehr „Schaden“ mit der Universität gehabt habe. Mit diesem Beschluß über die städtische Subvention waren noch andere Regelungen verbunden; das Ganze hatte die Bedeutung eines Vertrages, in dem die akademische Regenz auch auf die Befreiung von Fleischungeld u. a. m. verzichtete. Es bezeugten sich dabei so gut das Zufriedensein der Universität mit einer untergeordneten Stellung als die begreifliche Neigung des Rates, an diese Anstalt, wie sie nun einmal war, nicht mehr zu wenden als sie verdiente.

Unter der Herrschaft solcher Anschauungen stand das Dasein der alten Universität.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 127. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/148&oldid=- (Version vom 1.8.2018)