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Sodann aber ergibt sich Folgendes: Anläßlich der Allianzen mit dem Papst und dem Herzog von Mailand, später mit dem König von Frankreich wurden außer den offiziellen „gemeinen“ „offenen“ Pensionen noch „sonderige“ „heimliche“, jeweilen einige Hundert Gulden Dukaten Kronen betragend, einbedungen. Die Verhandlungen, die zur Bewilligung der päpstlichen Sonderpension geführt, sind uns nicht bekannt; die mailändische wurde durch Jacob Meyer zum Hasen erwirkt. Das Verfahren des Bezugs dieser Privatpensionen aber war zunächst schwankend. Die frühesten, durch Papst Julius im ersten Jahre des Bündnisses gezahlten Sondergelder wurden als solche behandelt d. h. unter die Ratsmitglieder verteilt; nur ein kleiner Betrag, dessen Annahme einige Ratsherren verweigerten, floß in die öffentliche Kasse. Herzog Maximilian von Mailand sodann hatte am 23. Juli 1512 dem Bürgermeister Peter Offenburg und dem Jacob Meyer zum Hasen für ihre bei Eroberung des Herzogtums geleisteten Dienste je ein jährliches Dienstgeld verheißen; Jacob Meyer war schon einen Monat vorher, aus dem eroberten Pavia, beim Basler Rate wegen dieser Sache vorstellig geworden mit dem Verlangen, ihm das Gleiche zu gönnen, was andern eidgenössischen Hauptleuten gegönnt würde, und in der Zuversicht, daß er solche Gabe mit Leib und Blut um den Rat und gemeine Bürgerschaft verdienen werde. Aber der Rat verweigerte ihm am 1. September 1512 den erbetenen Consens; denn „es sei gemeinem Gut und dem Regimente schädlich und nachteilig, wenn einzelnen Personen des Rates oder der Gemeinde das Annehmen solcher Pensionen bewilligt werde; jetzt und künftig solle daher Niemandem erlaubt sein, von irgend einem Fürsten Herrn oder Staat eine Pension zu beziehen“. Dem entsprach dann auch, daß die vom Herzog von Mailand im Januar 1513 dem Rate zu beliebiger Verteilung unter seine Mitglieder bewilligte Privatpension von fünfhundert Dukaten keineswegs verteilt, vielmehr dem gemeinen Gute belassen wurde. Die päpstlichen Privatpensionen dagegen scheinen wie im ersten Jahre des Bündnisses so auch im nächstfolgenden noch zur Verteilung unter die Mitglieder verwendet worden zu sein. Dann aber brachte das Jahr 1512 auch hier den im Ratsbeschlusse vom 1. September ausgesprochenen Grundsatz zur Geltung.

In denkwürdiger Weise hat seitdem dieser Grundsatz, im Momente höchster kriegerischer und politischer Erfolge aufgestellt, das Pensionenwesen Basels geleitet. Die Stadt hält sich an das Badener Verkommnis von 1503 und will keine privaten Pensionäre bei sich dulden; das Geld der Sonderpensionen bleibt in der Staatskasse. Es ergibt sich dies aus den Akten, mit

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 102. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/123&oldid=- (Version vom 1.8.2018)