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laut gewordenen über Verschleppung des Silbers, Mißachtung der Tarife usw., werden vernommen.

Merkwürdig spät, erst im Jahre 1472, trat die Behörde auf Prüfung der Frage ein, „ob man einen eigenen Wechsel haben welle“. Sie scheint die Frage bejaht zu haben. Denn 1474 finden wir den Balthasar Hütschi und den Mathis Eberler als Inhaber einer städtischen Wechselbank, cambium civitatis, und diese „Bank von Basel“ nahm die Pfandsumme für Lösung der an Burgund verschriebenen vorderösterreichischen Lande in Empfang. Aber die schwere Verfehlung jener Beiden im Münzfälschungshandel scheint auch diesem ersten Basler Stadtwechsel ein Ende gemacht zu haben. 1478 redete der Rat von dessen Wiederaufrichtung, beschloß dann aber, zur Zeit davon abzusehen.

Aber im Jahre 1491 kam er auf die Angelegenheit zurück; er zog sie in ernstliche Erwägung und bestimmte eventuell als Kontor dieses Stadtwechsels den bisher von der Gesellschaft Meltinger Told und Comp. benützten Tuchgaden im Kaufhause. Zur Gründung eines eigentlichen Stadtwechsels kam es zwar noch nicht. Dagegen zur Einrichtung eines städtischen Finanzamtes, das unter der Aufsicht der Dreierherren durch Wechsler versehen wurde. Seine Verfassung ist uns so wenig bekannt wie die Art seiner Geschäfte; denn auch die Abrechnungen zwischen diesen Wechslern (Caspar-Brand 1490—1492, Claus Nieher 1493, Hans Oberriet 1498—1503, Hans Gallician 1503—1504) und den Dreierherren geben keine Klarheit. Vielleicht handelte es sich um eine Kasse für die Besorgung städtischer Kreditoperationen. Endlich am 13. Dezember 1503 beschloß der Rat, dem privaten Monopol der Wechsler einen städtischen Betrieb entgegenzustellen und einen eigenen Wechsel aufzutun; am 9. September 1504 wurde Heinrich David als Stadtwechsler angestellt. Die Einrichtung geschah „um gemeinen Nutzens willen“, vor Allem zur Säuberung des Geldmarkts von geringhaltigen oder verrufenen Sorten und Bewahrung der Bürgerschaft vor den Schädigungen, denen sie auf den Privatbanken ausgesetzt waren. Neben der Hauptfunktion des Umwechselns fremden Geldes in courante Münzen sollte der Stadtwechsel auch Handel mit ungemünztem Edelmetall treiben sowie Depositen annehmen können.

In solcher Weise bestand diese Bank, bis 1533 der Geldwechsel als Monopol des Staates erklärt wurde. Niemandem in Basel außer der Obrigkeit sollte der Wechsel gestattet, jeder private Betrieb aufgehoben sein. Daß diese Verstaatlichung, die z. B. in Frankfurt und Straßburg schon viel früher geschehen war, hier so spät folgte, kann wohl nur aus bestimmten

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 503. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/524&oldid=- (Version vom 20.11.2016)