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Der ganze Grimm des in seinem Rechtsgefühl tief verletzten Mannes lebt in diesen Sätzen.


Zur Kennzeichnung der Zeit würden die bunten Details all der Kämpfe dienen, in die Basel damals verstrickt war. Wir beschränken uns aber auf Behandlung eines einzigen Streites, des vielgestaltigen Handels, der Ortenberger und Hohkönigsburger Fehde heißt und in exemplarischer Weise alle Elemente vereinigt zeigt.

Diese Fehde erwuchs aus zwei, ursprünglich getrennten Angelegenheiten: dem Streite der Brigitta Balmoserin mit Basel und dem Streite der Edeln von Müllheim und ihrer Anhänger mit den Eidgenossen.

Brigitta Balmoserin war die Tochter des während des Konzils zu Basel lebenden Arztes Konrad von Meißen; wie die Sache später hier dargestellt wurde, brachte sie durch Torheit und üppiges Leben den Vater um sein Gut, ließ ihn aber samt dem unehelichen Kinde, das sie von dem Konzilsnotar Georg Frey hatte, in Basel im Elend sitzen und ging zu dem Frey nach Passau. Des Konrad von Meißen mußte nun die Stadt sich annehmen; man brachte ihn in das Spital, wo er in Armut starb. Jahre nachher, 1456, meldete sich die Brigitta wieder in Basel und verlangte ihr väterliches Erbe. Der Rat erwiderte, daß er den Alten aus Barmherzigkeit aufgenommen und gepflegt habe, ein Nachlaß sei nicht vorhanden; da Brigitta ihr Begehren jedoch wiederholte und Recht auf den Rat zu Frankfurt bot, nahm dies der Rat an. Sie aber ließ das Rechtgebot wieder fallen, ging nach Westfalen, und im November 1458 erhielt der Basler Rat vom Freigrafen zu Velgestein die Anzeige, daß er auf Klage der Balmoserin vor den Freistuhl geladen und, da er nicht erschienen, abwesend zur Zahlung von viertausendeinhundertundzehn Gulden an die Klägerin verfällt worden sei. Der Rat antwortete, ihm sei nie eine Ladung geworden, und verlangte Einstellung des Verfahrens; zugleich ordnete er seinen Unterschreiber Gerhard Mecking, der als geborner Westfale der tauglichste Gesandte war, an den Freistuhl ab und erlangte durch diesen in der Tat eine Aufhebung des Spruchs. Aber der Freigraf widerrief diese Aufhebung. Da ging Basel vor den Erzbischof von Köln und trug ihm den Handel vor, worauf der Erzbischof einen Kapitelstag ansetzte und auch den Freigrafen dazu lud mit dem Verbote, weiter in der Sache zu verfahren.

Während so Basel auf korrekte Weise vorging, sein Recht suchte und zu finden meinte, handelten seine Gegner ganz anders. Im Mai 1459 zeigt

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/51&oldid=- (Version vom 1.8.2018)