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den Gärtnern und von den zu ihrer Zunft gehörenden Obsern und Menkelern, die später Gremper hießen. Es waren verwandte Betriebe. Neben den großen Nahrungsmittelgewerben brachten sie dem Tische der Einwohnerschaft die zahlreichen unentbehrlichen Einzelheiten: Gemüse und Kraut aller Art die Gärtner; die „essige Speise“ von Eiern Butter Käse Ziger Birnen Aepfeln Quitten Nüssen Kastanien u. dgl., aber auch Wildpret Hühner Tauben Gänse, Amseln und Drosseln, Fasanen, graue und rote Rebhühner u. dgl., sodann Salz Senf Kümmel Fenchel Hirsen Hafermehl usw., endlich Häringe samt andern Meerfischen die Gremper. Dagegen nicht Honig, dessen Handel frei war; und daß auch hier nirgends von Milchhandel die Rede ist, mag beachtet werden; Jeder hatte die Milch aus dem eigenen Stalle.

Über die Gärtner lassen unsere Dokumente wenig verlauten; wir hören nur, daß fremde Gärtner an höchstens zwei Tagen im Monat hier zum Feilbieten zugelassen wurden, und daß auf dem Markt die Einheimischen und die Fremden getrennt saßen. Häufiger werden die Gremper genannt; aber insofern bei diesen von den Nur-Händlern Diejenigen unterschieden werden, die selbstgebaute Ware feilbieten, wird im einzelnen Falle die Grenze zwischen Gärtner und Gremper nicht immer klar gewesen sein.

Als das Wichtigste scheint im Gewerberecht der Gremper das früher geschilderte Vorkaufsverbot gegolten zu haben. Es kehrt immer wieder, steht an der Spitze aller Ordnungen. Während ihnen z. B. gestattet war, den Käs und Ziger, der aus dem Oberland und vom Schwarzwald, und die Butter, die von Luzern ins Basler Kaufhaus gebracht wurden, hier „mit dem huffen“ (en gros), doch bescheiden und ohne Wegdrängung der Bürger, zu kaufen, und während ihnen überhaupt auf dem Engrosimport von Lebensmitteln während vierundzwanzig Stunden ein Zugrecht zustand, hatte jenes Verbot des Vorwegkaufens die Produkte der nähern Umgebung Basels im Auge, bei denen es sich um den täglichen Detailabsatz vom Produzenten oder Züchter an den städtischen Abnehmer handelte. Deutlich begründete der Rat sein Verbot, damit Armen und Reichen, die hier zu Markte gehen, ein Gleiches geschehe und damit sie die essige Speise um so leichter essen können.

Aus diesem Grunde war auch der fremde Gremperhandel hier zugelassen, zum Unterschied von den Gärtnern, die Produzenten und deshalb vor der Konkurrenz stärker zu schützen waren. Dabei strebte der Rat eine Trennung des Gremperhandels der Einheimischen von dem der Fremden an und wies jene in ihre Häuser oder Gaden, diese auf den offenen Markt und ins Kaufhaus. Doch war dies offenbar nicht durchzuführen. Wir sehen auch die einheimischen Gremper sich auf den Markt setzen; Ende des

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 449. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/470&oldid=- (Version vom 10.11.2016)