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Jeder kann Vieh hier einführen, der Fremde, der Bürger und der Hintersaß, er sei Metzger oder nicht. Aus der Schweiz vor Allem, aber auch aus Schwaben und Wälschland; im Teurungsjahr 1473 kommt Vieh aus Ungarn nach Basel.

Die Ausfuhr dagegen ist vielfach erschwert, zum Teil ganz gesperrt. Weidevieh soll überhaupt nicht weggetrieben und ausgeführt werden; die Basler Weide wird ihm zum Nutzen der Einwohner gewährt und soll nicht der Fremde zu Gute kommen. Vieh, das von Hiesigen auswärts gekauft und hier auf den Markt gebracht wird, kann unter gewissen Voraussetzungen wieder ausgeführt werden, mit Ausnahme besonders wertvoller Rinder; diese sollen hier bleiben.

Für das Vieh der Metzger gilt ein andres Recht. Grundsätzlich ist die Ausfuhr allen Viehs verboten, das sie in Basel und einer zwei Meilen breiten Zone ringsum besitzen oder kaufen; solches Vieh soll nur hier verkauft und geschlachtet werden. Wenn ihnen ausnahmsweise gestattet wird, Vieh auswärts zu verkaufen, aber erst unterhalb von Ottmarsheim und Neuenburg, so ist dies eine starke Erschwerung des Exports.

Sie erscheinen auch sonst, allgemeinen Grundsätzen der Nahrungsmittelpolizei gemäß, als zurückgedrängt zu Gunsten des Marktes. Sie dürfen herankommendes Vieh nicht unterwegs anhalten und feilmachen; sie dürfen sich in Viehhandelssachen zu keiner Gemeinschaft zusammentun; sie dürfen den Viehmarkt erst betreten im Sommer von zehn, im Winter von elf Uhr an. Über diesen Viehmarkt selbst erfahren wir nur wenig. Die Lokalitäten Rindermarkt und Schweinemarkt (an den Steinen) zeigen eine Teilung des Marktes nach den Gattungen. Die durch Nichtbürger geschlossenen Käufe besteuerte die Stadt mit ihrem Pfundzoll, und die Beamten dieser Steuer, die Viehzoller, funktionierten zugleich als Aufseher und Steuerbeamte gleich den Unterkäufern Kornmessern usw. auch bei jedem Handel zwischen Einheimischen. Auf dem Roßmarkte, dessen Bedeutung in jener Zeit allgemeinen Berittenseins und beständigen Reitens uns ohne weiteres klar ist, waren in solcher Weise die Roßtäuscher tätig; sie hatten jeden Kauf den Viehzollern zu melden, damit diese von den Nichtbürgern den Pfundzoll erhoben.


Sodann die Fischnahrung. An und für sich über allen Vergleich hinaus häufiger als in späterer Zeit, dazu für die Fasttage und Fastwochen unentbehrlich. Und wie kam diesem Bedürfnis die Natur hier entgegen in der wasserreichen Gegend Basels! in den Bächen, den Weihern, den Flüssen beider Ufergebiete, dem mächtig spendenden Rhein! Die große Zahl der

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 445. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/466&oldid=- (Version vom 10.11.2016)