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seit 1488 aber sich auf die Arbeit für ihre Kunden beschränken müssen und nicht mehr auf dem Markte konkurrieren. Diese Änderung geschieht auf Begehren der Feilbäcker: die Hausfeurer fügen sich ungerne und kommen dann ihrerseits mit der Forderung, daß die Weißbäcker nur auf den feilen Kauf, nicht um Lohn backen sollen; im Besondern beschweren sie sich über deren Backen in die Klöster.

Höchst beachtenswert ist nun, wie die Stadt ihre Bäcker nicht nur scharf reglementiert, sondern ihnen auch eine Konkurrenz bereiten läßt durch Import und Verkauf der Landbäcker. Außer den guten Wirkungen solcher Konkurrenz gewinnt sie damit eine Vergrößerung des Brotangebots, und zwar auf Kosten der Nachbarschaft, nicht der einheimischen Kornvorräte. Dies ist das seit Beginn des XV. Jahrhunderts bestimmt nachweisbare Institut der Brotkarren. Sie kommen namentlich aus dem Elsaß, auch von entlegeneren Orten wie Ensisheim, und sollen der ärmeren Bevölkerung dienen, daher Personen, die ein gewisses Vermögen haben, kein Brot von den Karren kaufen dürfen. Auch soll da kein größeres Brot als Pfennwertbrot verkauft werden. Nur während einiger Tage in der Woche ist dieser Brotkarrenverkehr gestattet. 1482 werden ihm Sonntag Dienstag und Donnerstag eingeräumt; später beschließt der Rat, die Karren nur am Sonntag hereinzulassen. Von jedem Karren wird ihm eine Gebühr (Ungeld oder Zoll genannt) entrichtet, die der Kornschreiber einnimmt.


So gestaltet ist das Frucht- und das Brotwesen. Alles greift ineinander; Beamte und Gewerbetreibende sind zur gegenseitigen Überwachung und Rüge verpflichtet.

Die Organe des Rates für Handhabung dieser Ordnung sind die Kornmarktherren, die Müllerherren, die Brotschauer. Neben ihnen, an Verhältnisse ganz andrer Zeit noch lange erinnernd, besteht das Brotmeisteramt.

Von dessen Überwältigung durch den Rat ist schon die Rede gewesen; zuletzt, 1404, brachte er es als Pfand von Bischof Humbert in seinen Besitz.

In diesem Besitz erlebt nun das Amt dieselbe Erniedrigung wie die Ämter von Vogt und Schultheiß. Früher hatten ihm seine Träger Kunozer Sonnen, Jacob und Peterhans Fröwler, Ritter Henman von Ramstein, Hugo von Laufen Glanz oder doch Ansehen und jedenfalls den Reiz eines persönlichen Rechtes gegeben; jetzt ging es unter den Namen des Johann Henikin, des Küttinger, des Heini Meier usw. und war ein Amt der Stadt gleich vielen andern. Hiezu kamen Änderungen seiner Organisation. 1438 bestellte der Rat drei Brotmeister und gab ihnen außer den Befugnissen

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 435. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/456&oldid=- (Version vom 10.11.2016)