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Außerdem bildeten die Auseinandersetzungen zwischen Rebleuten und Gärtnern über die Zugehörigkeit zur einen oder andern Zunft ein dauerndes Traktandum; der Rat stellte bei seinen Entscheiden jeweilen darauf ab, ob Rebland oder Bloßgelände in stärkerem Maße gebaut werde. Die aber den Pflug brauchten, sollten in der Wahl der Zunft frei sein.

Die übrigen Gewerbe der Urproduktion und Landwirtschaft standen in der Regel außerhalb jeder Organisation. Sie mochten zahlreich sein, nennen sich uns aber nur selten und vereinzelt. Es waren Jäger Fischer Hirten Ackerleute Heuer Schnitter Trottknechte Taglöhner aller Art.


Ein erstaunlicher Reichtum von Vorschriften bringt uns die Nahrungsmittelgewerbe nahe. Und zwar zeigen diese Vorschriften eine sonst nirgends im Gewerbegebiet wiederkehrende Strenge der Beherrschung und Kontrolle. Ja schon ihr Ton ist schärfer gereizter. Wir empfinden, wie schwer die Sorge der städtischen Verpflegung auf der Behörde lag zu einer Zeit, da bald da bald dort eine Fehde die Zufuhr abschnitt, die häufigen Mißernten und Viehseuchen noch durch keinen raschen Ferntransport unschädlich zu machen waren, die Viehzucht dem Wachsen der Bevölkerung nicht folgte, so daß Saumsal Eigennutz Untreue der Kornhändler Bäcker Metzger usw. sofort zu einer Katastrophe führen konnten. Daher die erregte Beflissenheit des Rates diesen Gewerben gegenüber; „um des gemeinen Nutzens willen“ werden sie darniedergehalten, da sie vor Allem für die Versorgung der Stadt da sind und ihr eigenes Geschäftsinteresse wenig geachtet werden soll; wobei gleichwohl geschehen kann, daß Bäcker und Metzger, zum Teil jedenfalls durch Schließung ihrer Zünfte, zeitweise die reichsten Handwerker Basels werden. Der stärkeren Einengung dieser Gewerbe entspricht ihre Förderung durch Zuerkennung von Monopolen, in den Verboten auswärtigen Mahlens, auswärtigen Fleisch- und Salzkaufs. Bemerkenswert ist auch, daß der Rat auf diesem Gebiete früher eingreift als auf einem andern; daß Gefecht und Warenschau, sonst durch die Zünfte geübt, hier städtisch sind; daß die Gemeinde den Verkäufern von Nahrungsmitteln Bänke und Hallen zur Verfügung stellt. Wir übersehen auch nicht, wie hier neben der Polizei der Behörde sich auch ihr Geldbedürfnis regt und die jene Polizei leitende Fürsorge für den Konsumenten durch Verbrauchssteuern, die natürlich ihn treffen, wieder wett macht.


Unter den Nahrungsmittelgewerben stehen diejenigen des täglichen Brotes in erster Linie.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 427. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/448&oldid=- (Version vom 10.11.2016)