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die Wichtigkeit der Weidganggeschäfte, wie sie durch die Vorstadtgesellschaften geführt werden, und auch die Besorgtheit des Rates um diese Dinge erscheint uns als ganz natürlich: daß er neben den Gutsverwaltungen der Dompropstei und von St. Alban selbst auch Zuchttiere hält; daß er regelmäßig wider den Frost und das Gewitter läuten läßt; daß er jährlich, „wenn die zeit des glenzes sich nahet“, die Würmer in den Bäumen und Gebüschen der Gärten Stadtgräben Felder usw. zu vertilgen befiehlt; daß er 1421 die den Kulturen schädliche Hasenjagd im Stadtbann (mit Hunden zu Rosse oder auch zu Fuß mit Armbrüsten) verbietet oder einmal wegen des bevorstehenden Heuets ein Dohlenloch im Innern der Stadt schließen läßt, damit die vielen Heuwagen durchfahren können u. dgl. m. Dies Alles aber fließt in Eins mit dem gesamten sozialen und wirtschaftlichen Leben, gibt ein ungebrochenes Bild städtischer Tätigkeit: wir sehen keine Trennung; derselbe Einwohner nimmt an Beidem Teil und ist er auch Handwerker, so wartet er doch auf die köstliche Frucht der Erde, empfängt er den Frühregen und den Spätregen gleich dem Ackermann.

Diesem umfassenden Zustande gegenüber füllen diejenigen Städter, die im Landbau ihren ausschließlichen Beruf haben, keinen namhaften Bereich. Vor Allem fehlt ihnen die straffe Organisation der übrigen Gewerbe. Zwar erhielten die Gärtner schon in den 1260er Jahren eine Zunft; aber nicht als Gartenwerker, sondern als Kraut- und Obsthändler; ebenso 1354 die Fischhändler. Die Rebleute dagegen kamen erst später zur Bildung einer Zunft und blieben auch da noch in freierer Bewegung; Beides erklärt sich aus dem untergeordneten Taglohncharakter, den ihre Arbeit meist hatte. Sie waren arm, und ihr Zusammensperren mit den vornehmen Grautüchern in einer Zunft erscheint als verwunderlich; aber sie waren auch sehr zahlreich, und diese numerische Stärke jedenfalls trieb bei ihnen zur Zunftbildung. Mit ihr auch brachten sie schließlich, unter Verdrängung der Grautücher, die Zunft in ihre Gewalt und hatten in diesem Verbande die Bedeutung, die dem Einzelnen abging; die Zunft besaß Haus Banner usw., ihren Schäfer, ja ihr eigenes Feldgericht.

Die obrigkeitliche Regelung ihres Gewerbes aber konnte sehr einfach sein; sie galt hauptsächlich dem Taglohne des Rebwerks und wurde oft erneuert, dem jeweiligen Stande der Reben entsprechend. Im Einzelnen mag daraus die Bestimmung hervorgehoben werden, daß die Arbeiter sich täglich früh bei der Einmündung der Hutgasse in den Marktplatz zu versammeln hatten, um sich dingen zu lassen; es war verboten, schon vorher und anderswo zu dingen.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 426. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/447&oldid=- (Version vom 10.11.2016)