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Eisengewichts im Kaufhaus. Die Schmiedenzunft hat das Gefecht des Gewichtes, mit dem man Eisen und Stahl auswägt, ferner der Müllersäcke und der Kohlenzüber. Die Gartnernzunft hat das Gefecht der Gewichte und Maße bei den Grempern Ölern Honighändlern Karrensalbern.

Wir sehen nicht, daß der Rat dieses Recht den Zünften etwa delegiert habe; solche Delegation ist nur beim Gefecht der Weinmaße und der Zigerwage anzunehmen, und der Ursprung der Ratsbefugnis auf diesem Gebiete überhaupt nicht deutlich erkennbar. Man wird anzunehmen haben, daß der Rat schon frühe durch den Bischof oder dessen Beamte zur Aufsicht über Maß und Gewicht der Lebensmittel zugezogen worden sei; im Übrigen haben die Zünfte vielleicht schon im XIII. Jahrhundert beim Rücktritte des bischöflichen Ministerials, der vordem als Zunftregent und Vertreter des Bischofs geamtet hatte, diese Aufsicht und Gewalt erlangt. Eine Teilnahme und Oberaufsicht des Rates wird dann auch bei ihnen dadurch bezeugt, daß dem Gefecht jeweilen der Ratsherr der Zunft beiwohnt.

Zu dieser Sorge für den guten Ruf des Basler Marktes gehört auch die Beamtung der Unterkäufer. Sie begegnen uns im Tuchhandel; mit mannigfaltiger, reich ausgebildeter Kompetenz sodann auf den Nahrungsmittelmärkten; am ansehnlichsten im Kaufhause. Sie sind städtische Beamte. Ein eigentlicher Maklerzwang, kraft dessen sie alle Abschlüsse vermitteln würden, scheint nicht zu bestehen, wohl aber das aus Interessen der Marktordnung und des Fiskus erlassene Gebot, die geschehenen Abschlüsse ihnen vorzulegen. Über diese Funktion von Aufsichts- und Steuerbeamten hinaus ist ihre Aufgabe lediglich, Anbietenden wie Nachfragenden Auskunft zu geben über den Stand des Marktes, „gemeine lüte“ zu sein und dem Käufer wie dem Verkäufer das Beste zu raten ohne Gefährde.


Der Betrachtung einzelner Gewerbe hat ein Blick auf die Urproduktion und die landwirtschaftlichen Hilfsarbeiten voranzugehen.

Aber wir dürfen hier keine scharfe Aussonderung sehen wollen. Vielmehr handelt es sich um einen ausgedehnten, in alle andere Arbeit sich mengenden naturalwirtschaftlichen Betrieb überhaupt, im Einzelnen um Viehhaltung fast in jedem Hause der Stadt, um vielgestaltige und oft beträchtliche Land- und Gartenkultur der Einwohner auf den zahlreichen offenen Grundstücken in Stadt und Vorstädten und dann draußen im Stadtbann, um die Massen der Naturalgefälle jeder Art, die von allen Seiten her fast in jedem Hause jährlich eingehen. Bei solchen Verhältnissen erkennen wir

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 425. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/446&oldid=- (Version vom 10.11.2016)