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Meisters, 1468 und 1525 eines Harnischers, 1489 eines Münzmeisters u. dgl. m. 1513 erhielt Martin Springinklee das Bürgerrecht geschenkt für seine Tapferkeit in der Schlacht von Novara. Das Schönste war die Gewährung an Bernhard Sevogel 1452, ausdrücklich geschehend zu Ehren seines bei St. Jacob gefallenen Vaters Henman.


Dem Erwerbe des Bürgerrechts gegenüber stand sein Aufgeben, das aber nicht durch einfache Erklärung des Austretenden geschehen konnte, sondern nur unter Leistung eines Eides vor dem Rate mit bestimmten Zusagen und Verpflichtungen.


Seitdem im XIII. Jahrhundert der Bürgerbegriff sich entwickelt hatte zur Umfassung aller Städter, war nicht nur die Kaste der Burger von der Gemeinde der Bürger geschieden, sondern der Adlige, der einst so gut Bürger von Basel geheißen wie Andre, vom Bürger noch viel weiter weg gerückt.

Aber dies waren gesellschaftliche Verschiedenheiten und Distanzen. Das alte Bürgerrecht lebte auch in den Rittern weiter; und obgleich diese nur nach ihrem Stande genannt sein wollten, gab man doch gelegentlich auch ihnen noch den Ehrentitel eines Bürgers von Basel. Mit dem Rechte, das diesem Titel zu Grunde lag, war auch für sie nach wie vor verbunden die Ratsfähigkeit, deren Voraussetzung überdies nach altem Rechte die Ministerialität sein sollte.

Die Ratslisten, dann die Verzeichnisse der den Jahreid Schwörenden zeigen uns die Edeln, die Basler Bürgerrecht haben. Neben diese Rötel treten die Zeugnisse einzelner Bürgerrechtserwerbungen durch Adlige, die aber meist nicht neue in Basel sich einbürgernde Herren, sondern Söhne alter edler Ratsfamilien sind. Es würde irrig sein, hieraus zu schließen, dieses Edelbürgerrecht sei nicht erblich oder der Ratsbeisitz von Adligen nicht an das Bürgerrecht geknüpft gewesen. Was uns diese Bürgeraufnahmen vielmehr bezeugen, ist die maßlose Unruhe der Zeit, ist der Kampf der Stadt mit Österreich und dem Bischof, ist der Kampf des altberechtigten Stadtadels gegen neue, zur Stadtherrschaft strebende Mächte. Wie dieses gewaltige Ringen den Einzelnen erfassen und dahinreißen konnte, tritt auch in den Dokumenten des Bürgerrechts zu Tage. Da sind Edle, die den Jahreid verweigern oder die den Rat nicht mehr besuchen wollen. Der Rat antwortet mit ihrer Verbannung. Andre Ritter geben ihr Bürgerrecht geradezu auf. Ruhig und wortkarg sind die Meldungen des Stadtbuchs von diesen Vorfällen, unberedte Zeugnisse einer Entwickelung, die jedenfalls reich war an den leidenschaftlichsten Szenen. Eine Rückkehr zur Stadt aus solcher

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 358. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/379&oldid=- (Version vom 10.11.2016)