Seite:Wackernagel Geschichte der Stadt Basel Band 2,1.pdf/369

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

die Maßregeln gegen ungebührliches Wesen ihrer Helfer der „Riffiane“, das Bastardenrecht. Dies Alles und die weitere Entwickelung des öffentlichen Verhaltens zu diesen Dingen wird bei der Schilderung der allgemeinen sittlichen und religiösen Zustände zu betrachten sein.


Völlig als eine Sache für sich erscheint die Polizei der Advents-, Neujahrs- und Fastnachtszeit, die in zahlreichen Erlassen des Rates sich ausspricht. Mehr als jede andre Sittenordnung macht sie den Eindruck des zugestandenermaßen vergeblichen Bemühens einem ganz unhemmbaren Drang und Willen des Volkes gegenüber.

In den Begehungen der ersten Jahreswochen wirkten zum Teil uralte Gewohnheiten weiter. Hinter ihren Lustbarkeiten lebte etwas Tieferes, aus der Beobachtung und Verehrung einer noch nahen Natur und dem scheuen Glauben an Dämonen erwachsen; dem Volke erschienen diese Lustbarkeiten als Anwendungen eines Rechtes, das nicht preisgegeben werden dürfe, und mancher Brauch konnte geradezu wie die Erfüllung einer geheimnisvollen Pflicht empfunden werden.

Die Neujahrsfeier, die dem Kirchenfeste und dem von der Kirche gebotenen Jahresanfang zu Weihnachten als weltlicher Beginn des neuen Jahres folgte, ist uns am lebendigsten überliefert in den Gebräuchen der Gesellschaften auf Zünften usw. „Alle Welt war an diesem Tage beieinander“, aß und zechte; auch das Schenken und Beschenktwerden, das die Neujahrszeit auszeichnete, fand in diesen Gesellschaften seine öffentlich sanktionierte und stilisierte Form: wer sein „Gutjahrgeld“ auf die Stube der Gesellschaft sandte, konnte dafür einen Teil der Gallerte erhalten, bei deren fast ritueller Bereitung in der Gesellschaftsküche die Sechserherren mit am Herde standen.

Von der Macht und Fülle des Behagens aber, der Erfindung und Lust, der wilden Naturfreude, die während der dem Neujahr folgenden Zeit bis zum Aschermittwoch die ganze Stadt erregte, ist nur schwer noch eine Vorstellung zu gewinnen. Ein wunderbares Gemenge alter Frühlingsgebräuche, eingebornen und römischen Wesens, religiöser Vorstellungen und weltlicher Fröhlichkeit, Alles gedrängt und gesteigert durch den Gedanken an die bevorstehenden langen Fasten, bildete das Fastnachtstreiben, das in den offiziellen Verboten und Strafmandaten allzu einseitig nur als Ausschreitung und Wüstheit geschildert wird. Neben den Gelagen und Schmausereien, als deren Spezialität die Fastnachtsküchlein sich bemerklich machen, beachten wir die solennen Besuche, die sich Zünfte und Gesellschaften, etwa in voller Harnischausrüstung, bei ihren Festen abstatten; dann das

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 348. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/369&oldid=- (Version vom 10.11.2016)