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Spiel mit Würfeln, mit Karten und im Brett, in den zahlreichsten Abarten und Variationen, war ursprünglich keineswegs verboten. Nur einzelne Eingriffe in die Spielfreiheit beliebten schon frühe, auf Grund der Erwägung, daß das Spielen Anlaß gebe zu Streit und namentlich zu Gotteslästerung. Die Mandate gingen gemeinsam gegen Spielen und Fluchen. Daher war das Spiel verboten in der heiligen Fastenzeit, an hohen Festtagen, während des Läutens wider Gewitter. Die Verbote galten für das ganze Stadtfriedensgebiet innerhalb der Kreuzsteine.

Nun aber erhob sich das Konzil mit Vorschriften vor Allem gegen das Würfelspiel, das auch in der städtischen Gesetzgebung als das übelste der Spiele galt. Auch mochte die Falschspielerbande, deren man 1433 bei betrügerischem Kartenspiel habhaft wurde, zu denken geben. Jedenfalls finden wir schon bald nachher eine neue Spielpolizei. Während man bis dahin das Spiel geduldet und höchstens seinen Mißbrauch in der Form der „groben ufsetzigen“ Spiele getadelt hatte, wurde jetzt das allgemeine Verbot Grundsatz und Befreiung hievon ausdrücklich nur für ein gemäßigtes harmloses Spielen gewährt. Zur Kurzweil, mit kleinem Einsatz durfte noch im Brett gespielt oder „schlechtlich“ um einen Kreuzer gekartet werden.

Zu allen Zeiten aber war jedes Spielverbot aufgehoben und galt unbeschränkte Spielfreiheit für die Mitglieder der Hohen Stube.


Enea Silvio malt ein anmutiges Bild des Lebens auf den grünen schattigen Plätzen Basels, wo die Jugend zusammenkam und mit Wettlauf Wettsprung Reiten Bogenschießen Steinstoßen sich vergnügte; die zuschauende Menge lohnte die Sieger mit Kränzen: Gesang und Reigentanz vereinigte die Mädchen. Auch dem Kugelwerfen sah hier Enea zu und konnte es, wie vor ihm Poggio in Oberbaden, mit dem Ballspiel seiner schönen Heimat vergleichen.

Bei diesem Kugelwerfen hatten die Ratserlasse wiederholt zur Mäßigung zu mahnen, zur Schonung der Fensterscheiben und der Ziegel auf den Dächern. Auch vom Kegeln ist schon frühe die Rede, vom Barrenlauf, vom Springen durch Reife usw.; 1468 sehen wir Metzgerknechte auf dem Fischmarkte sich im Steinstoßen üben. Aber der klassische Ort Basels für solche Belustigungen war der Petersplatz.

Eigentum des St. Petersstifts und daher noch 1377 „der herren platz von St. Peter“ genannt, aber durch die Kapitularen schon früh allgemeinem Gebrauche geöffnet, erscheint dieser Platz durchaus als städtischer Lustgarten. Sein Gegenstück der bischöfliche Hof in Kleinbasel, der im XIV. Jahrhundert,

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 346. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/367&oldid=- (Version vom 10.11.2016)