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Die erste Auseinandersetzung Oswalds mit Basel geschah 1459, da er als Söldnerhauptmann Augsburgs sich in Franken aufhielt. Er brachte seine Klagen wegen der Einnahme Pfäffingens und die Verletzung seiner Gerichtsbarkeit durch die Basler vor das kaiserliche Landgericht des Burggrafentums Nürnberg. Der Basler Rat wurde vorgeladen, erhob Protest und Appellation; aber der Prozeß in Ansbach ging weiter und schloß mit einem Urteil, durch das die Acht über Basel verhängt und alles irgendwo gelegene Basler Gut als dem Grafen verfallen erkannt wurde. Hiebei blieb es bis auf Weiteres. Die einzelnen Wirkungen dieses Spruches sind uns unbekannt; aber der Erwähnung wert ist, daß Basel, unter Berufung auf die Breisacher Richtung, die Herrschaft Oesterreich für die aus dieser Tiersteiner Sache erwachsenden Kosten und Schädigungen behaftete.

Der Forderung Oswalds verwandt war der Anspruch, den der Sohn seiner Base Susanne, Schenk Jörg von Limburg, in eben diesen Jahren gegen Basel geltend machte, gleichfalls wegen der Einnahme Pfäffingens. Schenk Jörg brachte seine Klage vor das pfalzgräfliche Hofgericht in Heidelberg, dann vor den Kaiser; hin und her wurde der Handel gezogen und fand erst 1471 durch einen Vergleich sein Ende.

Zu Beginn der 1460er Jahre kehrte Graf Oswald an die Birs zurück, und sofort sehen wir ihn in den Händen der Solothurner. 1461 verpfändete er ihnen Tierstein; 1464 erneuerte er bei ihnen sein Burgrecht und öffnete ihnen seine Schlösser Pfäffingen und Angenstein. Widerwillig jedenfalls und mit bittern Gefühlen; der stolze Mann war nicht mehr Herr im eigenen Hause. Um so gereizter trat er gegen Basel auf.

Zunächst mit Wiederholung der alten Begehren, denen gegenüber die Stadt sich neuerdings der Schadloshaltung durch Oesterreich versicherte. Daher nun auch der Herzog sich der Sache annahm und beim Kaiser vorstellig wurde, worauf dieser, mit Ignorierung der Ächtung Basels durch das Landgericht, den ungeberdigen Grafen vor sich lud.

In gehässigen Stichelreden über Titulaturen und Formen begann der Streit Oswalds mit Basel. Die Stadt bot dem Grafen Recht auf Den und Jenen. Endlich am 9. April 1465 kam es zum Spruch durch Bischof und Domkapitel von Basel und gemeine Eidgenossen. Bemerkenswert ist dabei die Haltung Solothurns. Seine Gesandten vertraten den Grafen vor den Schiedsrichtern, und als der österreichische Landvogt der Richtung gemäß anerkannte, daß Graf Oswalds Klage die Herrschaft angehe und nicht Basel, setzten die Solothurner Boten es durch, daß der Spruch doch gegen Basel erging. Er auferlegte diesem die Zahlung von viertausendeinhundert

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/35&oldid=- (Version vom 1.8.2018)