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der Klage in Westfalen und oft, wo der Rat am meisten in seinem Rechte war, hatte er der widerwärtigen Arbeit einer solchen Prozeßführung in der Ferne sich zu unterziehen. So im Streite mit Hans Witolf 1447—1453, Peter Blümlin 1431, Adam von Ansolzhein 1453, Hans Frankhuser von Luzern 1453—1455, Konrad Treyer 1458 usw. Wie der große Zank mit der Brigitta Balmoser in Basel begann, dann über die westfälischen Gerichte bis zum Schloß Ortenberg geschleppt wurde, ist geschildert worden. Von ähnlicher Lebendigkeit ist die Überlieferung des Streites, den der Rat 1433 mit seinem Bürger dem Küfer Hans Rafensburg zu führen hatte, wobei er zuerst Beklagter war und sich mit Erfolg verteidigte, dann aber seinerseits als Kläger vor dem Fehmgerichte zu Volmenstein auftrat und bewirkte, daß Rafensburg am 28. Juni 1436 verfestet und verfehmt, recht- und friedlos erklärt wurde, welches Urteil auch seinen Vollzug fand; denn am 31. Dezember 1438 bezeugten die Basler Freischöffen Hans Reich, Henman Offenburg, Dietrich Sürlin u. A., daß der geächtete Rafensburg auf ihr Geheiß durch Kunman Färber und dessen Helfer hingerichtet worden sei.

Es ist bemerkenswert, daß wie hier so im Falle Ansolzhein der Rat sich nicht nur beklagen ließ, sondern selbst auch Klage in Westfalen erhob. So zog er gelegentlich aus dem Unfug nach Möglichkeit auch seinen Nutzen. Aber ein Unfug war und blieb dieses gewalttätige Hereingreifen fremder Richter, dieses sonst nirgends zulässige Verfahren, das in seiner Anwendung alter, gar nicht mehr passender Sätze eine Ungerechtigkeit war und jedem Taugenichts ermöglichte, an der Macht, die ihn gestraft hatte oder ihm nicht zu Willen gewesen war, durch Ladung nach Westfalen Rache zu nehmen. Allenthalben litt man darunter. Schon im Jahre 1436 sah daher Basel eine große Versammlung fürstlicher und städtischer Gesandter in seinen Mauern, die den Übergriffen der Fehme entgegenzutreten wünschten. Aber sie richteten Nichts aus. Gerade in den nächstfolgenden Jahren und Jahrzehnten erlebte Basel die ärgste Zeit der westfälischen Plage. Immer häufiger zeigen uns die Notizen des Ratsbuches und die oft umfangreichen Akten, wie Bürger und Behörden durch diese Willkür zu tun bekamen und geplagt wurden; jeder westfälische Ladungsbrief, der wieder Morgens vor einem der Stadttore im Grendel steckend gefunden wurde, mehrte die Erbitterung. Auch die Fürsten, auch Kaiser Friedrich griffen zu Maßregeln. Am 1. Dezember 1461 schlossen die oberrheinischen Mächte ein Bündnis zur Abwehr der Fehme; 1469 auf dem Städtetage zu Ulm wurde wieder darüber verhandelt, und Basel gab seine Meinung schriftlich zu den Akten, wie es dann auch 1481 die Niedere Vereinigung zum Einschreiten gegen die Westfalen aufforderte

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 326. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/347&oldid=- (Version vom 10.11.2016)