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daß das Verfahren des Rates sich immer sicherer entwickelte und zu einer Virtuosität der Vorsicht wurde.

Zu dem Normalen der „Wacht zu gemeinen Zeiten“ traten die außerordentlichen Maßregeln der „Wacht, wenn man in Sorge ist“: Verstärkung der Scharwacht und ihrer Patrouillen, Bestellung von Nachtwachen auch auf den Toren durch Vorstadtleute, einer berittenen Nachtwache durch Herren der Hohen Stube; außerdem wurden die Torhüter angewiesen, ihren Dienst im Harnisch zu tun und ihr Handwerk zu lassen; sie erhielten Verstärkung durch Zuwachten aus den Zünften; die Tore wurden später geöffnet und früher geschlossen als gewöhnlich, die Gitter bei den Einflüssen von Birsig und Teichen verwahrt, der Rhein durch Wachmannschaft auf Kähnen behütet. Eine durch die Häupter angeordnete heimliche Wache, die auch Nachts umging und auch außerhalb der Tore streifte, übte Aufsicht und Kontrolle. Durchweg galt strenge Handhabung der Wachtpflicht; Befreiung wurde nicht gewährt. Eine Spezialität endlich, die zu solchen Zeiten in Wirkung trat, waren die Straßenketten. Diese waren zu Beginn des Konzils eingerichtet worden, wohl nach dem Beispiel der Pariser Ketten, die ja in den dortigen Unruhen eine so wichtige Rolle spielten, und auf Anraten von dort kommender Konzilsleute. Für den Fall von Auflauf und Getümmel ließ der Rat solche Ketten an den Gassen anbringen, die „dem Kornmarkt zustoßen“, damit dieser Alarmsammelplatz vor „Überrennen“ gesichert sei; die Schlösser zum Schließen der Ketten wurden Anwohnern übergeben.

Mit diesen Mitteln suchte sich Basel vor Überraschungen zu sichern; es wendete bald nur das eine, bald nur das andere, bald alle an, je nach dem Maß seiner Befürchtungen. Die letzte Stufe war dann der Zustand, der in den Alarmordnungen vorgesehen ist.

Wenn Glocken der Kirchen und Klöster stürmten, so war Feuer ausgebrochen; wenn die Ratsglocke, so war Feindesnot. Es drohte die nahe Gefahr eines Überfalls, einer Belagerung, eines Aufruhrs im Innern der Stadt selbst.

Aber auch dieses Alarmwesen zeigt sich uns in einer Entwickelung.

Zunächst scheidet hier das Jahr der Vereinigung mit Kleinbasel, 1392, zwei Perioden.

Die frühere Zeit teilte für Alarmfälle die Stadt in vier Bezirke, deren jeder ein Stück der „rechten stat“ und eine Vorstadt oder zwei Vorstädte umschloß; die in einem Teil Gesessenen hatten sich an dessen Sammelplatz beim Hauptmann einzufinden, der ein Banner der Stadt trug; diese Sammelplätze waren der Fischmarkt, der Kornmarkt, der Rindermarkt, die Straßenkreuzung

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 302. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/323&oldid=- (Version vom 10.11.2016)