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Recht; jährlich mußten sie der Behörde einen Eid schwören, die „heimlikeit“ der Dohlen nicht zu offenbaren; dies wahrscheinlich der Dohlenausflüsse in den Rhein oder durch die Stadtmauern wegen, die einem Feind als Eingang dienen konnten.


Wir betrachten endlich noch die großen Gebiete der Bewachung Verteidigung Kriegführung, auf denen die Behörde nicht allein, wie im bisher geschilderten Wesen fast durchweg, sondern mit der Gemeinde zusammen handelt, ja wo die Sorge der Gemeinde für sich selbst beinah als die Hauptsache, die leitende Tätigkeit der Behörde als die Ergänzung erscheint. Die Gemeinde ist dargestellt durch die Zünfte; diese bewachen die Stadt und sind das Heer.


Vorerst ist an dieser Stelle zu beachten, wie bei den Geschäften der Stadtbewachung, aber auch weit über diese hinaus in Leben und Arbeit Alles gehalten und eingedämmt war durch einzelne Momente, die in bestimmten Intervallen kamen und gingen und nicht als beliebige Satzungen gelten konnten, sondern als nur menschlich vermittelte Äußerungen der unerschütterlichen und über Alles mächtigen Zeit.

Basel besaß eine öffentliche, mit Schlagwerk versehene Uhr seit den 1370er Jahren, vielleicht schon früher, im Martinsturm, seit 1475 im Georgsturm des Münsters; sie war wohl ein Werk des berühmten Basler Uhrenschmieds Heinrich Halder, der auch 1372 die Turmuhr des Straßburger Münsters, 1385 die Uhr auf dem Grackentor in Luzern anfertigte. Neben diese Münsteruhr traten mit der Zeit mehrere rein bürgerliche Werke: 1407 wurde ein „Orlei“ auf dem Rathaus eingerichtet, 1436 ein solches auf der Niklausenkapelle beim Kleinbasler Richthaus, 1451 im Turm zu St. Martin.

Alle diese Uhren haben wir uns als Gewichtsuhren mit Horizontalpendelhemmung zu denken. Regulatoren für das Richten, das zuweilen einem Uhrmacher, in der Regel den Turmwächtern übertragen wurde, waren die Sonnenuhren, und da auf diesen von der ersten Zeit ihrer Anlage her, dann gegenüber dem Verfahren der andern Welt wohl absichtlich festgehalten, unter der Mittagsschattenlinie nicht Zwölf, sondern Eins stand, so ergab sich die bekannte Eigentümlichkeit der Basler Uhren; sie war eine von der gewöhnlichen Sitte abweichende Stundenbezeichnung im Sinne der beginnenden, nicht der abgelaufenen Stunde.

Durch die Uhren wurde Jedermann die Zeit gewiesen. Sie regelten aber namentlich das Geläute, das wir in mannigfaltigen Zeichen vieltönig

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 294. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/315&oldid=- (Version vom 24.10.2016)