Seite:Wackernagel Geschichte der Stadt Basel Band 2,1.pdf/314

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Im Einzelnen ist zu erwähnen, daß der Rat den Löschmannschaften einen Sold zahlt, sowie dem Ersten, der das Feuer meldet, und dem Karrer, der das erste Wasserfaß bringt, eine Prämie. Zu den Hilfeleistenden gehören vor allem die „Freiheiten“, sowie Weiber und Mönche.

Als Löschgeräte dienen Eimer Züber Leitern Äxte; erst im XVI. Jahrhundert treten Spritzen hinzu. Am frühesten, 1527, werden solche im Besitze der Gartnernzunft erwähnt; 1532/33 bezieht die Stadt sechsundzwanzig Feuerspritzen von Frankfurt, sechsunddreißig von Nürnberg und gibt sie an die Zünfte und Gesellschaften sowie einzelne Privatpersonen ab.


Wie sich der Rat für Sauberkeit der Gasse bemühte, zeigen viele Nachrichten; ebenso sein Einschreiten gegen die auf die Allmend gerichteten Känel und Wassersteinausläufe. Dagegen ist seine Sorge für das unterirdische Basel, vor allem hinsichtlich der Wegführung der menschlichen Abgänge, wenig bezeugt.

Der Birsig war von jeher die große Kloake; ähnliche Funktionen hatten die Gewerbeteiche, unter diesen namentlich der Rümelinbach mit dem an ihn sich schließenden Netz von Rünsen Gräblein Leitungen und Schwemmkanälen. Kleinbasel hatte seinen Teich und seit 1365 die aus ihm gespeisten Bächlein in den Gassen. Diesen natürlichen oder künstlichen Wasserläufen an die Seite trat jenes den ganzen Untergrund der Stadt füllende vielverzweigte System, das in Form von Dohlen Agden Gruben Abtrittürmen u. dgl. mittelalterliche Zustände bis ins XIX. Jahrhundert festgehalten hat.

Die Spärlichkeit der Aufzeichnungen zeigt, daß die Behörde diese Dinge gehen ließ und nur selten eingriff; sie stellte sozusagen Alles den Privaten als den Nächstbeteiligten anheim. Wir können daher nur sehr Vereinzeltes namhaft machen. Vor allem die Organisation der Genossenschaften, in denen die Interessenten je einer Privatdohle sich zusammenfanden; am genauesten bezeugt ist sie bei der großen Dohle, die mit einem auch sonst beliebten Euphemismus „Goldbrunnen“ hieß und vom Andreasplatz in den Rhein ging. Sodann zahlreiche Streitigkeiten über die Besorgung solcher Privatdohlen, wobei immer wieder der Grundsatz zur Geltung gebracht werden mußte, daß die Stadt zu Nichts verpflichtet sei, vielmehr alle „Aufsäßen“, denen eine Dohle diene, nach Anzahl ihrer Stühle und Röhren schuldig seien, die Dohle in der Allmend auf gemeinsame Kosten, jeder einzelne Interessent aber den Arm von seinem Stuhl bis in die Dohle auf seine Kosten zu unterhalten.

Die „Beschlieffung“ und Räumung der Dohlen und die Leerung der Gruben war Sache der Totengräber oder Kohlenberger, als ihr ausschließliches

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 293. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/314&oldid=- (Version vom 24.10.2016)