Seite:Wackernagel Geschichte der Stadt Basel Band 2,1.pdf/299

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

aber erscheint nicht der Bischof, nicht die Kleinbasler Gemeinde, nicht ein Kloster als Herr des Teiches. Niemand tritt hervor als die Genossenschaft der Teichinteressenten selbst. Wir begegnen diesen in ausdrücklicher Erwähnung schon 1294; als ihre Organe werden die zwei Wassermeister zuerst 1310 genannt.

Es sind zunächst Mühlen und Sägen, deren Inhaber die Korporation bilden; später Schmieden und Hämmer verschiedener Art, Schleifen Ölen usw. Unter diesen neuen Gewerben treten die von Großbasel herübergekommenen Messerschmiede anfangs als geschlossene Gruppe auf; um die Mitte des XIV. Jahrhunderts verschmelzen sie mit den Altangesessenen, nicht ohne Widerstand dieser.

Gemeinsames Handeln und Berechtigtsein der „Müller gemeinlich“, „derjenigen die Lehen auf dem Teich haben“, „derjenigen die an dem Teich teilhaft sind“, ist in so verschiedenen Richtungen bezeugt, daß wir das Bestehen einer organisierten Genossenschaft schon in früher Zeit nicht verkennen können. Sie wählen ihre Wassermeister; sie besorgen nach Anordnung dieser den Bau und Unterhalt von Wuhr und Teich; sie sind Eigentümer des Weihers vor der Stadtmauer, von Wald beim Wuhr und von Matten am Teich; sie gestatten dem Kleinbasler Rate den Bezug von Teichwasser; sie ordnen die Wässerung der am Teich gelegenen Matten mit deren Besitzern; sie schreiten ein gegen unbefugte Eingriffe in den Teich. Das ist Tätigkeit einer Einheit, einer Korporation, und der Wille dieser ist einzig maßgebend; wir vernehmen Nichts von einer Ordnung der Teichangelegenheiten durch eine höhere Instanz, wie zu St. Alban und am Rümelinbach geschieht.

Allerdings ist wie dort so hier von Lehen die Rede. Eigentümer der einzelnen Gewerbe sind Adlige Bürger Klöster Kaplaneien, und von ihnen gehen sie zu Erblehen. Es besteht eine Mehrzahl von Lehnherren, nicht ein einziger Lehnherr wie zu St. Alban, der zugleich Eigentümer des Teiches ist und ihn durch seine Lehen benützen läßt. Näher läge daher der Gedanke an die Verhältnisse des Rümelinbachs, wo die einzelnen Lehen gleichfalls von verschiedenen Eigentümern geliehen werden, der Kanal aber, dessen Benützung diesen Lehen zusteht, Eigentum der Stadt ist.

Hiezu ist es in Kleinbasel wohl deshalb nicht gekommen, weil Teich und Teichbenützung in die Zeiten vor Entstehung einer Kleinbasler Stadtgemeinde zurückreichen, weil an dieser Benützung eine Korporation der Benützenden sich bilden konnte, die um des Gesamtinteresses willen die Ordnung rationeller Verwertung der Wasserkraft in die Hand nahm, ehe die städtische Gemeinde hiezu im Stande war.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 278. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/299&oldid=- (Version vom 24.10.2016)