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das Geld in der gemeinen Büchse zu verwalten, Jene für Teich und Wuhr zu sorgen; ihr Untergebener ist der Wasserknecht. Die Lehenleute haben das Recht der Nutzung des Teiches und dementsprechend die Pflicht, Wuhr und Teich zu unterhalten; sie tun dies gemeinsam unter Leitung der Wassermeister und brauchen dazu die Weiden der gemeinen Matten; sie haben die Fischenz im Teich; sie ordnen das Floßgeschäft mit den Flößern; sie sollen sich untereinander in allen Lehensachen beholfen sein.

Wichtig ist, daß diese zwölf Lehen den Teich „in den Mühlen“ innerhalb der Stadtmauern ausschließlich Nutzen; kein anderes Wassergewerbe besteht in diesem Revier, die ganze Benützung ist hier konzentriert, außerhalb der Mauern besteht kein Gewerbe.

Aber neben den Lehen leben noch Andere im Mühlengebiet, sitzen gleich ihnen auf Klosterboden und entrichten dem Kloster Eigentumszinse von Häusern Scheunen Ställen Gärten. Bei Säumigkeit in der Zinszahlung kann ihnen der Propst die Türen aushängen; bis 1383 unterstehen sie seiner Jurisdiktion. Unter ihnen verdienen die Flößer und Schindler nähere Beachtung.

Seit früher Zeit sind solche im St. Albantal ansässig. Sie folgten dem Teich, wie sie der Birs folgten. Sie bringen das Juraholz nach Basel; weil sie einem Bedürfnisse dienen und dies nur hier tun können, erlangen sie Einlaß ins Mühlengebiet und ein Recht auf Benützung des Wassers. Schon 1301 ist von ihnen die Rede; das Flößen wird vorbehalten, aber auf die Vesperzeit Samstags, beschränkt. Ihre Ware lagern sie auf den Schindelhöfen. Es ist ein Betrieb, der dem Interesse der Müller nicht entspricht, so daß immerfort gestritten wird: über die Beiträge der Flößer an die Kosten des Teichunterhalts; über die Pfähle, die zum Flößen in den Teich geschlagen werden; über die Länge der Flöße; sogar über die Nutzung der im großen Schindelhof stehenden und über den Teich hängenden Nußbäume. Da es sich dabei nicht um interne Dinge von Lehen und Grundherrschaft handelt, so entscheiden der Rat, der Schultheiß, die Fünfer; der Propst schreibt seinerseits den Lehen ihr Verhalten vor.

Im Übrigen erfahren wir wenig von den Zuständen „in den Mühlen“. Das Bestehen einer Stube oder Gesellschaft und das gelegentliche Lautwerden einer Antagonie der Tal- und Wasserleute gegenüber den Bewohnern der obern Vorstadt zeigen, wie abgeschlossen diese Welt war. Einzelheiten von einigem Wert werden uns nur aus dem Bereiche der zwölf Lehen bekannt: die Sonderung der vordern und der hintern Lehen an den beiden Teicharmen; die Namen der Meister; der Erwerb von Lehen durch das Spital,

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 276. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/297&oldid=- (Version vom 24.10.2016)