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die Fleischbänke standen. In oder vor der Kapelle leisteten die Kleinbasler jährlich den Eid; im Rathause saßen der Schultheiß und das Gericht, waren die Gefängnisse, vor seiner Tür geschah der Malefizprozeß. Seit 1289 stand das Rathaus, das nach 1392 in der Hauptsache nur noch Richthaus war und auch so hieß, an dieser Stelle; 1461 wurde es durch Jacob Sarbach neu gebaut oder umgebaut.

Die Stadt war begrenzt durch den Mauerring, der vom XIII. bis ins XIX. Jahrhundert im Großen und Ganzen derselbe geblieben ist; Änderungen oder Erweiterungen geschahen nur wenige. Solcher Art war die Verstärkung des obern Stadtabschlusses zwischen Riehentor und Rhein, wozu der Krieg mit Österreich und in gleicher Zeit der Bau der Karthause den Anlaß bot, in den Jahren 1409 ff.; damals entstand der sogenannte Isteinerturm und wurde der Eckturm am Rheine gebaut. Aber auch später noch erschien dieser Teil der Fortifikation stets als der schwächste. Daher 1443 hier noch ein Turm hinzugefügt und auf der Rheinseite ein Wehrgang angebracht wurde; im selben Jahre, das auch Vortore vor dem Riehentor und dem Bläsitor entstehen ließ. In den Jahren 1492—1494 sehen wir den Rat neuerdings bemüht um die Errichtung eines Bollwerks bei der Karthause.

Auch außerhalb Kleinbasels finden wir Kreise verschiedenen Rechtes.

Vorerst den Bezirk der Kreuzsteine. Deutlich werden sie in den Urkunden von den Marchsteinen unterschieden; jene stehen der Stadt näher, sämtlich in einer Entfernung von ca. 1700 m (1/3 Wegstunde) vom Riehentore. Auch sie bestimmen das Gebiet des Stadtfriedens; aber es ist nicht mit Bestimmtheit zu sagen, ob lediglich eines kleinbaselischen oder auch desjenigen der großen Stadt.

Ferner der Bann, „der kleinen Stadt Herrlichkeit“ bezeichnend. Seine Grenze gegen Kleinhüningen und Weil wurde zum Teil durch die Wiese gegeben und war schwankend, da der Lauf dieses Flusses wechselte. Wiederholt, 1388 und 1422, wurde hierüber gestritten und verhandelt, die Grenze durch Bäume Pfähle Steine gesichert; erst die großen Verträge von 1488 schufen auch hier Ordnung, durch Setzen definitiver Marken. Der Lauf der Grenze gegen Riehen dagegen scheint in unserm Zeitraum niemals vertraglich festgestellt worden zu sein. In der Hauptsache mag diese alte Banngrenze dem heutigen Umkreis des rechtsrheinischen Stadtbannes entsprochen haben.

Eine Bannmeile bestand auch auf diesem Ufer; aber sie scheint kein Kleinbasler Begriff gewesen zu sein, sondern zur Marktherrlichkeit des Bischofs, dann des Rates der großen Stadt gehört zu haben.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 267. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/288&oldid=- (Version vom 24.10.2016)