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Nachbarin. Wir sehen die Bischöfe dem Städtlein die Handfeste erteilen; sie haben die Gerichtshoheit, auch in Kriminalsachen, und üben Recht und Gericht bis zur Mitte der Rheinbrücke; sie haben die Steuergewalt, den Zoll, die Rechte des Bannweins und Fuhrweins. Erst zuletzt tritt eine Änderung ein: 1375 gibt Bischof Johann diese ganze Stadtherrschaft an Herzog Leopold zu Pfand, und dieser bis 1386 währende Pfandbesitz durch Österreich ist der Schluß der bischöflichen Periode Kleinbasels.

Aber unter dem Stadtherrn steht eine selbständig handelnde und berechtigte Korporation. Gemeindeleben und Gemeindegefühl sind stark ausgebildet, so stark, daß es 1342 zum Aufruhr der Bürger gegen den Bischof kommt, vielleicht erregt durch den Streit zwischen Kaiser und Papst und seine Folge, das Interdikt. Wichtiger ist die dauernde kommunale Tätigkeit der Gemeinde. Ihr Führer ist der Schultheiß, der in Rat Gericht und Fünferamt präsidiert. Die Gemeinde besitzt Liegenschaften, hat eine Allmend, kauft und verkauft. Sie erwirbt auch Fischenzen in der Wiese, den Patronat zu Schallbach, 1386 sämtliche Mörsbergerrechte zu Kleinhüningen. Die Anlegung einer Sandgrube, der Erwerb von Teichwasser, die Sorge für Kirche und Pfarrhaus, die Besoldung eines Schulmeisters sind Einzelheiten dieser Gemeindeverwaltung. Daneben stehen auswärtige Beziehungen, z. B. zu Straßburg. Und das Größte ist der schöne Freiheitsbrief, den nicht der Bischof, sondern sie die Gemeinde 1365 vom Kaiser erhält.

Das dritte Element ist auch jetzt noch und ist immer mehr das Hereinwirken Großbasels. Eine Kraft, die auf tausend Wegen strömte, an tausend Punkten traf. Was hierüber schon gesagt wurde, ist nicht zu wiederholen.

So klar gefaßt und gesondert im bischöflichen Rechte die Stellung Kleinbasels war, — als einer Landstadt gleich denen im Birstal und eines von der größern Stadt verschiedenen Gebildes, — so leicht kam doch auch der Bischof dazu, aus Gründen der Kürze und Bequemlichkeit diese Ansiedelung über der Brücke nur wie eine Vorstadt Basels zu behandeln.

Aber gerade hierin zeigte sich, wie unhandlich auf die Dauer dieses Verhältnis war. Dazu kam seit 1375 der Pfandbesitz Kleinbasels durch Österreich, für Großbasel die allerdeutlichste Demonstration einer Gefahr in nächster Nähe. Daß daher der Rat schon damals an einen Erwerb der kleinen Stadt dachte, ist ersichtlich. Innere und äußere Nötigung wirkten zusammen. Der Verfall des Hochstifts wies den Weg; zuerst gingen Schultheißentum und Steuer durch Pfandlösung an Basel über; dann kam Sempach. Am 13. Oktober 1386 traten Leopolds Söhne ihre Pfandschaft Kleinbasel

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 263. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/284&oldid=- (Version vom 24.10.2016)