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eine nach Breisach reitende Ratsgesandtschaft Basels bei Grießen niedergeworfen; einer der Basler war getötet, Heinrich Iselin und Peter zum Blech waren gefangen nach Schloß Schauenburg gebracht worden, und erst im Februar erhielten sie, gleich den durch Rechberg gefangen genommenen Baslern, die Freiheit.


Bei diesem ganzen Treiben handelt es sich in der Hauptsache nur um den Landfrieden, um die Sicherheit des Verkehrs, keineswegs um politische Fragen. Die alten Gegensätze scheinen noch zu ruhen, und Basel kann sich daneben mit Ordnung und Erneuerung innerer Verhältnisse befassen.

Aber mit Ausgang der 1450er Jahre beginnt unverkennbar eine allgemeine Verdüsterung des Horizontes. Ueberall regt es sich wieder. Auch in Basel, und hier gehört zu solcher Rüstung vor allem der Erwerb von Territorien.

Seit dem großen Kauf der Ämter Liestal Waldenburg Homburg 1400 hatte Basel Vereinzeltes im Sisgau an sich gebracht: 1439 die Herrschaft Frenkendorf-Füllinsdorf, 1447 und 1450 das Geleite zu Diepflingen, 1457 die Gemeinderschaft am Augster Zoll. Was außerdem an solchen Geschäften unternommen wurde, geschah deutlich in Befolgung eines bestimmten Plans.

Zunächst kommt die Farnsburg in Betracht. Zwei Tatsachen mußten Basel zum Erwerb dieser Feste treiben: ihre Lage an der Grenze der Herrschaft Rheinfelden, die sie zu einem Vorposten und Stützpunkt Oesterreichs machte; dann ihre Verbindung mit der Landgrafschaft im Sisgau, die ihr Annex war. 1418 war das Schloß vom Grafen Otto von Tierstein an Hans von Falkenstein, später an dessen Enkel Thomas und Hans gefallen; 1443 übernahm Hans die Farnsburg und war ihr Herr in den Kriegsjahren, bis er sie 1450 an Herzog Albrecht von Oesterreich verpfändete. Als herzoglichen Vogt auf dem Schlosse finden wir den Junker Wilhelm von Runs, der seinen Namen geschändet hat durch die scheußliche, mit Anwendung aller gerichtlichen Formen vollzogene Hinmordung zweier Söldner unter der Anklage, Farnsburg den Baslern verraten zu haben, im Jahre 1453. Ohne Erfolg wahrten die Gesandten Basels bei den Gerichtsverhandlungen die Ehre ihrer Stadt, wiesen die Anschuldigung als falsch zurück. Der Rat hatte schon einige Monate vorher, als dieselbe Rede im Lande herumgeboten wurde, sich in eindringlichen Schreiben an den Herzog, die Beamten und alle Städte der Vorlande darüber beschwert; er erzielte keine Wirkung. Das Gericht nahm seinen Verlauf, und die Beklagten erlitten

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/27&oldid=- (Version vom 1.8.2018)