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Die frühesten Buchungen der Löhne zeigen uns einen auffallenden Mangel an Geschlossenheit und Methode. Nicht die Art des Amtes scheint die Norm für die Besoldungen zu bilden, sondern diese wechseln nach der Qualität der Inhaber. Aus zahlreichen Einzelbezügen setzt sich das Honorar einer Stelle zusammen.

Erst seit den 1380er Jahren festigt und vereinfacht sich das Verfahren. Doch ist eine Betrachtung dieses Besoldungswesens durch alle Stellen hindurch hier unmöglich. Wir nennen nur Einzelnes.

Bei der Besoldung der Ratsmitglieder kann Stabilität der jährlichen Sätze natürlich nicht erwartet werden. Mutationen im Bestand und zahlreiche einzelne Absenzen wirken auf die Summe. Das Jahresfixum, ohne die Präsenzgelder, beträgt für jeden Ratsherrn und Meister sechs Gulden.

Auch die Häupter erhalten anfangs nicht mehr als diese sechs Gulden, dann schon in den 1360er Jahren erheblich mehr; doch zeigt das Schwanken dieser Besoldung, wie unruhig die Zeit ist, wie umstritten Personen und Ämter sind. Seit 1386 zeigen sich stabil als Besoldungen des Bürgermeisters sechzig Gulden, des Oberstzunftmeisters fünfundzwanzig Gulden; 1429 werden diese Beträge auf fünfzig und zwanzig reduziert, 1448 auf vierzig und zwanzig; nach einer vorübergehenden Erhöhung sinkt die Bürgermeisterbesoldung 1500, anläßlich des Weggangs des letzten ritterlichen Bürgermeisters, auf sechsundzwanzig Gulden und steigt nach 1513 auf zweiundsechzig Pfund; seit 1500 ist ihr die Besoldung des Oberstzunftmeisters gleich. 1531 tritt eine nur dies Jahr anhaltende Reduktion beider Besoldungen auf siebenundvierzig Pfund ein.

Der Ammeister ist beide Male der Höchstbesoldete der Stadt mit hundert Gulden.

Die Schreiber stehen zu Beginn als Diener der Stadt da gleich Ratsknechten und Wachtmeistern. Wie diese erhalten sie Tuch zu ihrer Kleidung, und alljährlich nach der Ratserneuerung müssen sie „von ir notdurft wegen“ um eine Besoldung bitten. Erst 1397 tritt an Stelle dieser Willkür ein System; Stadtschreiber und Unterschreiber erhalten, neben wenigen Extrabezügen, feste Besoldungen, jener von achzig, dieser von vierundvierzig Gulden, und bleiben hiebei bis 1468, da eine Reduktion auf sechzig und dreißig eintritt; von 1480 an gilt dann wieder der frühere Ansatz.

Wir beachten die Reduktionen: 1429 für einen Teil der Gehälter beschlossen zugleich mit dem Erlaß eines Steuergesetzes, wegen der schlechten Finanzlage der Stadt; 1448 „um andre Beladungen ausrichten zu können“; 1531 im Zusammenhang mit der allgemeinen Reform des Stadthaushaltes.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 245. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/266&oldid=- (Version vom 31.7.2016)