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Ordnungen, sofern diese noch taugen, ausziehen oder neu aufsetzen sollten. Den gesamten Stadthaushalt und die Verfassung hatte die Kommission durchzuprüfen; neben der öffentlichen Ordnung und der Sittenpolizei sollte sie auch das Verhältnis zum Bischof und die Änderung der Handfeste beraten. Es war eine aus den Gährungen der Übergangszeit herauserhobene Behörde, durch Ochs nicht mit Unrecht Revolutionsrat genannt, ihre Bestellung und ihr Auftrag ungewöhnlich, ihre Tätigkeit noch über die Zeit des ersten Programms hinaus Jahre hindurch zu verfolgen und von tiefer Wirkung.

Neben ihr trat nun wieder der alte Dreizehner Rat in seine Stellung, in normaler Stärke und als die normale Exekutive. Nur daß jetzt seine Kompetenz schärfer bezeichnet, die „Oberkeit des Rates“ deutlicher gesichert wurde.

Außerdem aber finden wir jetzt auch, zuerst im September 1495, ein anderes Neunerkolleg, mit der Revisionskommission von 1497 nicht zu verwechseln, sondern deutlich als Kriegsrat funktionierend. Diese Kriegsherren, die alten Neuner von 1406 und 1445 wiederholend, blieben von da an ständige Kommission des Rates.

Das stärkste straffste Zusammenfassen der Ratsgewalt in Wenigen zeigen endlich die Heimlicher. Ihre Aufstellung geschah im bewegten Jahre 1373, und deutlich motivierte der Rat: kein Beschluß könne gefaßt werden, ohne daß er den Feinden der Stadt oder denen, um die es sich dabei handle, mitgeteilt werde; daher seien die Heimlicher bestellt worden, um im Kriege zu handeln, was durch sie besser geschehe als durch den ganzen Rat. Ihr Auftrag war, auf die Feinde der Stadt zu stellen und den Sachen nachzudenken, wie wir unsre Feinde schädigen könnten. Sie entsprachen so den Neunern der spätern Zeit. Deren Entstehen beseitigte die Heimlicher nicht. Aber verschärfte ihr Wesen. Statt der frühern fünf waren jetzt nur zwei oder drei Heimlicher. Rüstung und Kriegführung im Allgemeinen waren dem Kriegsrate zugewiesen, den Heimlichern das geheime Auskundschaften der umliegenden Lande und namentlich einzelne Maßregeln, die in ihrer persönlichen Richtung die ganze Härte und Unerbittlichkeit jenes Geschlechtes zeigen. Auf Den und Jenen zu stellen und so gegen ihn zu handeln, daß man ihn los werde, lautete in solchen Fällen der Auftrag. Es war eine Ergänzung des offenen Kampfes durch geheimes Befeinden, das notwendig war, aber dessen Häßlichkeit nicht nur uns verletzt. Die Heimlicherherren freilich waren durch das Amt gedeckt und hatten keine Hand zu regen; aber die „heimlichen Knechte“, die ihre Beschlüsse ausführen mußten, galten als anrüchig und geschändet.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 240. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/261&oldid=- (Version vom 5.7.2016)